Bayerisches Verfassungsschutzgesetz: Grundsatzurteil geplant

Drei Linke hatten gegen das Verfassungsschutzgesetz in Bayern geklagt. Karlsruhe will nun alle Befugnisse des Dienstes auf den Prüfstand stellen.

Harald Munding wartet im Bundesverfassungsgericht auf den Beginn der mündlichen Verhandlung

Harald Munding ist einer der Kläger gegen das bayerische Verfassungsschutzgesetz Foto: Uli Deck/dpa

KARLSRUHE taz | Das Bundesverfassungsgericht bereitet eine Grundsatzentscheidung zum Verfassungsschutz vor. Am Dienstag verhandelte das Gericht über eine Klage gegen das bayerische Verfassungsschutzgesetz. Das Urteil wird erst in einigen Monaten verkündet.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) erinnerte in Karlsruhe daran, dass es nach dem Auffliegen der rechten Terrorgruppe NSU massive Kritik am Verfassungsschutz gab. Deshalb sollte der bayerische Dienst mehr Befugnisse erhalten und Informationen besser mit anderen Sicherheitsbehörden teilen. Der Verfassungsschutz werde vor allem gegen Islamisten und Rechtsextremisten eingesetzt, er sei heute „wichtiger denn je“, sagte Herrmann.

Geklagt hatten allerdings drei bayerische Linke, die davon ausgehen, vom Landesamt überwacht zu werden: der kommunistische Medienforscher Kerem Schamberger, der Chirurg Harald Munding, Sprecher der bayerischen Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes (VVN/BdA) sowie sein Vorgänger Friedbert Mühldorfer, ein pensionierter Lehrer. Sie kamen in Karlsruhe aber zunächst nicht zu Wort, Schamberger war nicht einmal angereist.

Denn eigentlicher Kläger ist die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die auch die Verfassungsbeschwerde finanzierte. Der GFF-Vorsitzende Ulf Buermeyer plädierte für eine klare Aufgabentrennung der Sicherheitsbehörden. Der Verfassungsschutz solle sich auf die offene Beobachtung von Strukturen im Vorfeld konkreter Gefahren beschränken. Sobald es gefährlich wird, solle dagegen die Polizei übernehmen. Dort und nur dort sollten dann auch heimliche Ermittlungsmethoden zulässig sein. „Es gäbe dann weniger Grundrechtseingriffe, aber mehr Effizienz der Sicherheitsbehörden“, argumentierte Buermeyer.

„Gründlich nachdenken“

Der Verfassungsschutz ist der deutsche Inlands-Geheimdienst. Er darf Ex­tre­mis­t:in­nen zwar überwachen und Informationen über sie speichern, aber er darf niemanden verhaften und keine Wohnungen durchsuchen. Das darf nur die Polizei. Der Verfassungsschutz nennt sich gerne „Frühwarnsystem der Demokratie“. Neben dem großen Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln hat fast jedes Bundesland ein (deutlich kleineres) Landesamt, zuständig für Extremismus von nur regionaler Bedeutung. Das bayerische Gesetz steht in Karlsruhe deshalb auf dem Prüfstand, weil es 2016 völlig neu formuliert wurde und das Gericht so die Gelegenheit hat, alle Befugnisse des Verfassungsschutzes zu prüfen.

Gabriele Britz, die federführende Richterin, kündigte an, dass das Bundesverfassungsgericht gründlich über Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes nachdenken werde. Es wird wohl ein ähnlich grundsätzliches Urteil geben wie im BKA-Urteil 2016 zum Polizeirecht.

Im Lauf des Dienstags sollten alle neuen Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes diskutiert werden, von der Wohnraumüberwachung mit Wanzen über die Onlinedurchsuchung von Computern mit Trojanern bis zur Nutzung der Daten aus der – immer noch ausgesetzten – Vorratsdatenspeicherung.

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