Gewalttat im Potsdamer Oberlinhaus: Aussage des Ehemanns

Im Prozess um den Tod von vier Menschen mit Behinderung wurde der Ehemann der angeklagten Pflegerin und ihre Psychiaterin befragt.

Gerichtssaal mit mehreren Personen.

Blick in den Gerichtssaal im Landgericht Potsdam, in der Mitte die Angeklagte mit Kapuze Foto: Carsten Koall/dpa

POTSDAM taz | Überlastung bei der Arbeit, fehlendes Personal und eine hohe Fluktuation im Team: diese Themen standen beim zweiten und dritten Prozesstag um die gewaltsame Tötung von vier Menschen mit Behinderung in Potsdam im Fokus.

Aussagen von ehemaligen und aktuellen Pflegekräften aus dem Oberlinhaus zeigten ein Bild, das erschreckende Bedingungen sowohl für die Menschen, die dort Pflege in Anspruch nehmen als auch für die Pflegenden aufzeigte. „Eine Katastrophe“ nannte eine ehemalige Betreuungsfachkraft aus dem Oberlinhaus die Zustände vor Gericht. Teilweise sei für 10 Menschen mit einem hohen Pflegegrad nur eine Person zuständig gewesen. Nach dem gewaltsamen Tod von vier Be­woh­ne­r*in­nen im April 2021 sei durch Leasingskräfte die Personalsituation im Babelsberger Thusnelda-von-Saldern-Haus verbessert worden.

Am Donnerstag, dem vierten Prozesstag, ging es dann erneut mehr um das Leben und die psychischen Probleme der Angeklagten, der ehemaligen Pflegerin Ines R. Sie wird beschuldigt, Lucille H., Martina W., Christian S. und Andreas K. im April 2021 getötet zu haben. Dafür wurde zunächst ihre langjährige Psychiaterin befragt, die dafür von der Angeklagten von ihrer Schweigepflicht befreit wurde.

„Ich habe unsere Arbeit immer als Ringen ums Überleben verstanden, dass sie am Leben bleiben kann“, sagte die Psychiaterin Heike R. vor dem Landgericht Potsdam. Eine Erklärung für die „archaische Wut“ der Tat habe sie nicht. Auch Heike R. berichtete von der „extremen Not“ der Angeklagten in deren Kindheit, in der es Selbstmordfantasien und –handlungen gegeben haben soll und ein problematisches Verhältnis zu ihren Eltern bestand.

Persönlichkeitstörung bei Ines R.

Die Psychiaterin hat im Rahmen der 2016 begonnenen Behandlung eine Persönlichkeitsstörung und starke Stimmungsschwankungen bei Ines R. festgestellt. Den Vorschlag, sich wegen Überlastung krankschreiben zu lassen, habe die Angeklagte aber abgelehnt, sagte die Psychiaterin. Ihr Fehlen am Arbeitsplatz habe sie den Kol­le­g*in­nen nicht zumuten wollen.

Nach der Psychiaterin wurde am vierten Prozesstag außerdem der Ehemann der Angeklagten befragt. Timo R. berichtete, dass seine Frau am Tag der Tat, dem 28. April 2021, in einem verwirrtem Zustand nach Hause gekommen sei und „immer nur vor sich hin gefaselt“ habe. Er habe dann das Oberlinhaus angerufen, um zu erfahren, was vorgefallen war. Beim zweiten Anruf sei in den Zimmern der von seiner Frau betreuten Menschen beim Nachschauen Blut entdeckt worden. Seine Frau Ines R. wisse von der Tat nach den Worten des Ehemanns nur aus Erzählungen anderer und nicht mehr aus eigener Erinnerung.

Bereits in den Wochen unmittelbar vor der Tat sei sie in einem desolaten psychischen und körperlichen Zustand gewesen, sagte der 54-Jährige vor Gericht und widerspricht damit zum Teil den Aussagen von Kolleg*innen, die zwar von starker Überlastung bei der Arbeit sprachen, aber bei Ines R. keine auffälligen Veränderungen wahrnahmen. Timo R. sprach im Prozess auch von dem Kennenlernen mit seiner Frau vor 35 Jahren. Schon damals habe er sie zum Aufenthalt in eine psychiatrische Klinik gefahren.

Die Staatsanwaltschaft geht bei der Angeklagten von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit aus. Am kommenden Dienstag will das Landgericht Potsdam Angehörige der Opfer und weitere Mit­ar­bei­te­r*in­nen des Oberlinhauses als Zeu­g*in­nen anhören. Der Prozess wird nach aktuellem Stand noch bis zum 16. Dezember fortgeführt. (mit epd)

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