Erst mal darf Lucas Hernandéz spielen

Trotz drohender Haftstrafe reist der Münchner Verteidiger zum Champions-League-Spiel nach Lissabon

Fußball-Weltmeister Lucas Hernández kann nach dem vorgezogenen Gerichtstermin in Madrid mit dem FC Bayern München zum Auswärtsspiel der Champions League nach Lissabon reisen. Der Franzose war am Montag zurück in München erwartet worden, am Dienstag bricht das Team von Trainer Julian Nagelsmann nach Portugal auf. Dann soll auch der Franzose an Bord sein. In Lissabon treffen die Bayern am Mittwoch auf Benfica.

Überraschend war Hernández am Montag bereits vor Gericht erschienen. Ursprünglich war der Termin für Dienstag angesetzt. Durch die Flexibilität des Gerichts und den vorgezogenen Auftritt kann die Vorbereitung des 25 Jahre alten Verteidigers auf das Gruppenspiel in der Königsklasse ohne zusätzliche Probleme verlaufen.

„Ich bin froh, wenn er am Mittwoch in Lissabon wieder zur Mannschaft stößt und dann spielen kann“, sagte Bayern-Trainer Julian Nagelsmann. Zudem sagte Nagelsmann: „Das ist ein privates Thema, was er auch privat halten soll.“

Hernández muss in Spanien innerhalb der nächsten zehn Tage möglicherweise eine sechsmonatige Haftstrafe antreten. Er sei am Montag in Madrid darüber persönlich und offiziell benachrichtigt worden, teilte das zuständige Gericht mit.

Man müsse aber noch die Entscheidung des Madrider Oberlandesgerichts zu einer von Hernández eingelegten Berufung abwarten, fügte der Gerichtssprecher hinzu. Sollte diese allerdings am 28. Oktober noch nicht vorliegen, werde der Fußballer die Haftstrafe in einem spanischen Gefängnis seiner Wahl antreten müssen.

Die Haftstrafe war schon 2019 wegen eines handgreiflichen Streits im Februar 2017 mit seiner damaligen Freundin und heutigen Frau verhängt worden. Beide wurden damals wegen häuslicher Gewalt zu gemeinnütziger Arbeit und einem sechsmonatigen Kontaktverbot verurteilt. Sie versöhnten sich jedoch schnell und verreisten noch während der sechs Monate gemeinsam, womit der damalige Profi von Atlético Madrid gegen das Annäherungsverbot verstieß. Der Frau von Hernández soll keine Haftstrafe drohen, weil ihr die Mitteilung über die Kontaktsperre zu dem Zeitpunkt, als die beiden gemeinsam nach Las Vegas reisten, noch nicht offiziell zugestellt war. (dpa, taz)