Streit um Landesliste zur Bundestagswahl: Chaostage bei den Saar-Grünen
Der Streit um die Spitzenkandidatur Hubert Ulrichs geht weiter: Die Landesvorsitzende ist zurückgetreten, eine Lösung scheint weit entfernt.
Meyer-Gluche zieht damit Konsequenzen daraus, dass ihr die Mehrheit des Landesvorstands seit Tagen die Gefolgschaft verweigert. Sie hatte vorgeschlagen, die umstrittene KandidatInnenliste zur Bundestagswahl mit dem ehemaligen Grünen-Chef Hubert Ulrich an der Spitze zu annullieren und auf einem Parteitag am 17. Juli neu wählen zu lassen.
Hintergrund ist die umstrittene Wahl Ulrichs auf den ersten Platz der Liste – eine Position, die laut Statut der Grünen eigentlich einer Frau vorbehalten ist. VertreterInnen aus zwei Kreis- und zehn Ortsverbänden haben die umstrittene KandidatInnenliste deshalb beim Landeschiedsgericht angefochten. Sie machen „eklatante Verstöße“ gegen die Satzung geltend.
Die neue Landesvorsitzende Meyer-Gluche hatte diesen Einwand zunächst zwar zurückgewiesen, weil ja mit Tina Töpfer zuvor dreimal eine Frau bei der Wahl für Platz eins durchgefallen war. Doch weil bei der Versammlung offenbar auch VertreterInnen der Grünen Jugend und der Grünen Senioren mitgewählt hatten, die eigentlich kein Stimmrecht gehabt hätten, wollte Meyer-Gluche eine Neuwahl durchsetzen. Doch Ulrich und seine UnterstützterInnen gaben nicht nach.
Der Totalschaden droht
„Offensichtlich soll auf Zeit gespielt werden“, erklärte Meyer-Gluche nun dazu, und warnte gleichzeitig vor dem Risiko, „dass die Grünen im Saarland ohne gültige Liste bei der Bundestagswahl antreten werden“. Show-Down mit High Risk.
Ein neuer Parteitag der Saar-Grünen wird am 17. Juli in jedem Fall stattfinden. Allerdings ist bislang völlig unklar, über was er entscheiden kann. Die Vorstandsmehrheit besteht darauf, dass lediglich die vakant gewordenen Posten im Landesvorstand neu besetzt werden; Meyer-Gluches Rückzug war der sechste innerhalb weniger Tage.
Zwar hat die Parteiinterne Opposition die Neuaufstellung der Liste für den Parteitag beantragt, doch hat die Vorstandsmehrheit dem nicht zugestimmt. Eine neue KandidatInneliste dürfte aber nur dann gültig sein, wenn die Wahl bereits aus der Einladung zum Parteitag hervorgeht. „Der Beschluss über eine Neu-Aufstellung der Liste wird seit Tagen durch eine knappe Mehrheit blockiert und verzögert. Für vernünftige Lösungen im Sinne der Partei fehlt mir die nötige Unterstützung“, gibt Meyer-Gluche deshalb resigniert zu Protokoll.
Die Lage der Saargrünen scheint so verfahrener denn je. Das in dem Fall angerufene Landesschiedsgericht hat sich nach taz-Informationen für befangen erklärt. Ob jetzt das Bundesschiedsgericht selbst tätig wird, oder ein anderes Landesschiedsgericht einschaltet, ist unklar. Die Zeit drängt. Spätestens am 19. Juli muss die Landespartei bei der Landeswahlleiterin eine gültige Kandidatinnenliste einreichen, sonst erscheinen die Grünen im Saarland nicht auf den Stimmzetteln für die Bundestagswahl. Der Landespartei droht der Totalschaden.
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