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Rechte Chats bei hessischer PolizeiSchlimmer als befürchtet

Der Kommissionsbericht über rechte Chats in der hessischen Polizei ist erschreckend. Schwarz-grün in Wiesbaden muss jetzt endlich handeln.

Polizisten bei einer Demo gegen rechte Strukturen im Frankfurter SEK im Juni 2021 Foto: Hannes P. Albert/imago

G ut zwei Jahre nach den ersten Enthüllungen über rechte Chatgruppen in der hessischen Polizei werden die Abgründe sichtbar, in denen sich Polizeibeamte in Hessen bewegen konnten. Experten aus der Zivilgesellschaft haben die Chatprotokolle mit ihren widerlichen Fotomontagen und Parolen gesichtet, damit sich auch die Öffentlichkeit ein Bild davon machen kann. Rassistische, menschenverachtende, auch neonazistische Inhalte seien ausgetauscht worden, hatten Polizei und Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Von Hakenkreuzen, Hitlerbildern und -grüßen war die Rede.

Der ehemalige grüne Bundestagsabgeordnete und Verfassungsrichter Jerzy Montag hat als Kommissionsmitglied in die Chats Einblick genommen und dort einen Abgrund von Antisemitismus, Menschenfeindlichkeit und Zynismus entdeckt. Es ist schlimmer als befürchtet. Der Jubel über tote Flüchtlingskinder mit ekligen Fotomontagen, die Verherrlichung des Nationalsozialismus und des Massenmords an den Juden mit vermeintlichen ‚Witzbildchen‘, Frauenhass mit sexistischen Mordfantasien – die Verfassungsfeinde in hessischen Polizeiuniformen konnten sich über Jahre hinweg ungestört und offenbar ohne Unrechtsbewusstsein austauschen.

Es ist Zeit, entschieden zu handeln. Die verharmlosenden Erfolgsmeldungen des christdemokratischen Innenministers Peter Beuth müssen ein Ende haben. Bei der hessischen Polizei sind bislang nicht einmal illegale Datenabrufe aus Dienstcomputern verlässlich ausgeschlossen – und das zweieinhalb Jahre nach dem ersten NSU-2.0-Drohbrief.

Der Umgang mit den Opfern der Morddrohhungen war unsäglich, und ja, es bedarf neuer rechtlicher Bestimmungen, wenn Chats auf Diensthandys mit NS-verherrlichenden Inhalten nicht strafbar sind, weil sie nicht öffentlich gezeigt wurden, sondern „nur“ den PolizeikollegInnen. Die schwarz-grüne Landesregierung muss jetzt liefern. Mit dem Bericht der Expertenkommission hat sie dafür eine Grundlage. Es ist zweifelhaft, ob Innenminister Beuth der richtige Mann dafür ist.

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Christoph Schmidt-Lunau
Autor
Von 2016 bis 2024 taz-Korrespondent für Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Davor u.a. Moderator, Reporter und CvD bei SWF3 sowie Programmdirektor von radioffn, 15 Jahre lang Landtagskorrespondent für den Hörfunk von hr und ARD, gleichzeitig Autor für den Tagesspiegel 1980 Dipl.Soz. und Wiss. Mitarbeiter Goethe Uni Frankfurt
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7 Kommentare

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  • Bitte ebenso beachten: Erst informieren, dann posten.

    Es geht hier um Straftatbestände, nicht um einzelne "dumme" Bildchen. Wer volksverhetzende Inhalte bzw. solche, die "Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" verwenden, postet, macht sich strafbar im Sinne von § 130 StGB. Das gilt auch für das Weiterleiten, und auch allein den Fakt, dass so ein Inhalt auf das eigene Handy heruntergeladen wurde. Ist z. B. auf WhatsApp der Default. Wenn man meint, es ist nichts dabei, sich diese dummen Bildchen mal anzuschauen, dann hat man höchstwahrscheinlich schon gegen das Gesetz verstoßen.

    Eine Person, die sich jahrelang in einem solchen Chat aufhält, kann außerdem mit vollem Recht als rechtsradikal bezeichnet werden - als was denn sonst?

    (...)

    Der Kommentar wurde bearbeitet.

    Die Moderation

  • Bitte beachten, Chats sind prinzipiell erlaubt, doch das zeigen von verfassungsfeindlichen "Bildchen" im Chat ist natürlich verboten.

    Wenn nun eine "dumme" Person ein Bildchen postet, sind dann automatisch gleich alle Mitglieder des Chats Rechtsradikale? Das wage ich zu bezweifeln.

    Diese Menschen haben täglich mit Leuten vom Schlag der Miri zu tun, da kann ich mir vorstellen, dass die nicht überzeugt sind, dass solche Menschen "wertvoller als Gold" sind.

  • Die hessische Polizei hat samt und sonders einfach Dregger am Stecken.

  • Da ist aber noch etwas, wo das hessische Innenministerium, allem voran Innenminister Peter Beuth, gegenüber der Öffentlichkeit in einer Aufklärungspflicht (Bringschuld) steht. Am 25.06.21 berichtete u. a. die Frankfurter Rundschau: "(...) In einer der sieben Chatgruppen stießen die Ermittler auf Kinderpornografie, teilte Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) am Donnerstag auf Nachfrage der Opposition im Innenausschuss des Landtags mit. (...)"



    www.fr.de/rhein-ma...eilt-90822375.html



    Auch dieser Vorwurf muss lückenlos aufgeklärt und die Öffentlichkeit über das Ergebnis informiert werden.

    • @Thomas Brunst:

      7 Chats? In dem Bericht ist nun die Rede von 47 Chats!. Allein 47 Chats! Aber alles bestimmt nur "Einzel"-Chats...da kann man dann ja nichts machen...

  • Wäre nett, wenn das mal jemand leaken könnte. Interessiert sicher viele.

    • 0G
      05989 (Profil gelöscht)
      @kditd:

      Meine Vorstellungskraft hinsichtlich der Niedertracht und Dummheit von Menschen reicht vollkommen aus.