Testzentren betrogen im großen Stil

Von Barbara Dribbusch
und Jasmin Kalarickal

Die Voraussetzungen, ein Testzentrum für Coronatests zu eröffnen, sind nicht besonders hoch. Webseiten im Internet geben Rat. Die Räumlichkeiten sollen möglichst einen Ein- und Ausgang haben und gut belüftet sein. Nichtmedizinisches Personal kann schnell geschult werden, um die Abstriche in Rachen und Nase durchzuführen. Die Zulassung erfolgt über das Gesundheitsamt. Testzentren sprossen aus dem Boden. Ein Abrechnungsbetrug in großem Stil setzt jetzt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) unter Druck.

Die SPD warf Spahn „Managementversagen“ vor. Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung hatten ergeben, dass einige Teststellen eine viel zu hohe Zahl an angeblich durchgeführten „Bürgertests“ zur Abrechnung an die Kassenärztlichen Vereinigungen meldeten. Pro Test kassiert eine Teststelle 18 Euro, das Geld kommt aus Steuermitteln. An einer Teststelle in Köln zählten die Re­por­te­r:in­nen 70 Testpersonen an einem Tag, während 1.000 Testungen abgerechnet wurden. Ähnliches zeigte sich an anderen Stellen.

Die Staatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität in Bochum hat die Ermittlungen wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs aufgenommen. Im Ruhrgebiet wurden bereits Geschäftsräume und Privatwohnungen durchsucht. Jens Spahn twitterte: „Jeder, der die Pandemie nutzt, um sich kriminell zu bereichern, sollte sich schämen“. Er kündigte „stichprobenartig“ mehr Kontrollen an.

Die Testzentren dürfen aus Datenschutzgründen keine Namen der Getesteten an die Kassenärztlichen Vereinigungen melden. Durch den Abgleich der abgerechneten Testungen mit der Anzahl der beschafften Schnelltests ergäben sich aber Möglichkeiten, auf „Plausibilität“ zu prüfen, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums der taz. Testzentren müssen ihre Daten bis zum 31. Dezember 2024 aufbewahren.