Petition von Menschen mit Behinderung: Gegen den Prüfeifer der Kassen

Menschen mit Behinderung bleiben nötige Hilfsmittel oft verwehrt. Ak­ti­vis­t*in­nen wollen das ändern – und wenden sich nun an den Bundestag.

Die Füße eines Jungen im Rollstuhl

Sind Menschen mit Behinderung tatsächlich gleichberechtigt? Die Ak­ti­vis­t*in­nen bezweifeln das Foto: Imago

BERLIN taz | „Würde man die UN-Behindertenrechtskonvention ernst nehmen, dürfte es die Probleme gar nicht mehr geben“, sagt Carmen Lechleuthner. Kinder mit schweren Behinderungen würden selbstverständlich das bekommen, was sie nach ärztlichem Attest benötigen: Rollstühle, spezielle Betten oder Laufhilfen, Therapien – kurz, alles Nötige, „dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten in vollem Umfang genießen sollen“. So heißt es in der UN-Konvention, die Berlin 2009 ratifiziert hat.

Es ist aber nicht selbstverständlich. Und so fahren Carmen und Thomas Lechleuthner am Mittwoch mit Unterstützern nach Berlin, um dem Bundestag eine Petition zu übergeben. Überschrift: „Stoppt die Blockade der Krankenkasse bei der Versorgung schwerstbehinderter Kinder/Erwachsener“. Auf alten Rollstühlen sollen die über 54.000 Unterschriften, die seit November zusammengekommen sind, dem Petitionsausschuss überreicht werden.

Dabei könnten die Lechleuthners aus Pfaffenhofen in Oberbayern auch gleich die vierzig Gutachten präsentieren, die sie inzwischen über ihr viertes Kind, Korbinian, abgeheftet haben. Gutachten, welche die Notwendigkeit der Hilfsmittel immer wieder in Zweifel zogen, die Korbinian von seinen Ärzten verschrieben bekam. Korbinian wurde 2017 mit schweren Hirnschäden geboren.

Doch anders als bei Rezepten müssen Verordnungen für Hilfsmittel – bei Korbinian etwa für einen Autokindersitz, einen speziellen Stuhl für zu Hause und einen für die Kita – von den Kassen genehmigt werden. Das ist verbunden mit einer Prüfung, ob das schwerbehinderte Kind die Mittel wirklich braucht.

Unterstützung von Verbänden, Ärzten, Kliniken

Die Krankenkassen pochen dabei auf das „Wirtschaftlichkeitsgebot“, wonach die Leistungen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein“ müssen. Die Kassen beauftragen auch Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), um das zu prüfen. Die entscheiden oft nur nach Aktenlage. Bei Korbinian hätten schon Allgemeinmediziner Hilfsmittel abgelehnt, die Fachärzte für geboten hielten, erzählt Carmen Lechleuthner.

Die Lebensferne und Bürokratie, die aus solcher Praxis spricht, raubt Eltern von Kindern mit Behinderung Zeit und Kraft. Die Lechleuthners selbst schaffen das – in Widerspruch zu gehen oder einen Anwalt einzuschalten. Andere Familien haben resigniert. „Unser Sohn ist schwer mehrfachbehindert, 14 Jahre alt“, erzählt eine Mutter, die die Petition unterstützt. Widersprüche? Klageverfahren? „Das können wir nicht mehr durchstehen.“

„Es ist ein systemisches Problem“, konstatiert Carmen Lechleuthner. Die Gesetzgebung müsse sich ändern. „Natürlich würde das tiefgreifende Einschnitte ins Sozialgesetzbuch bedeuten.“ Aber was ist heute daran wirtschaftlich, wenn über Monate Ärzte, Sachbearbeiter, Gutachter, Sozialrichter und Anwälte mit der Frage beschäftigt werden, ob ein Kind einen Therapiestuhl braucht oder nicht?

Unterstützung bekommen die Lechleuthners von Behindertenverbänden, Ärzten, Kliniken. Und von der Politik? Corinna Rüffer von den Grünen hat im Dezember 2020 in den Bundestag einen Antrag der Fraktion eingebracht, den Zugang zur Teilhabe besser zu regeln.

Die SPD-Patientenbeauftragte im Bundestag unterstützt die Initiative ebenso wie Mitglieder der FDP-Fraktion. Vonseiten der Union sei die Zustimmung verhaltener, räumt Carmen Lechleuthner ein. Doch auch dort setzt sie auf Einsicht. „Denn wir brauchen keine UN-Behindertenrechtskonvention, wenn sie nicht umgesetzt wird.“

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.