Gericht kippt Kommissionsbeschluss: Zu viel Hilfe für Condor

Ein Gericht erklärt den Beschluss der EU-Kommission zur Coronabeihilfe für die Fluggesellschaft für nichtig. Denn: Das Insolvenzverfahren lief schon vor der Pandemie.

Luftaufnahme eines Flugzeugs, das auf einem Rollfeld steht

Am Boden: eine Condor-Maschine in Ruhestellung Foto: Hans Blossey/imago

LUXEMBURG afp | Das Gericht der EU (EuG) hat einen Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklärt, mit dem deutsche Coronabeihilfen für die Charterfluggesellschaft Condor erlaubt wurden. Der Beschluss sei nicht ausreichend begründet, erklärte das Gericht am Mittwoch. Es setzte die Wirkung seiner Entscheidung jedoch solange aus, bis die Kommission einen neuen Beschluss erlassen hat. (Az. T-665/20)

Deutschland hatte Condor im Frühjahr 2020 wegen der Coronapandemie zwei Darlehen mit vergünstigtem Zinssatz in Höhe von insgesamt 550 Millionen Euro gewährt. Zu dem Zeitpunkt befand sich Condor in einem Insolvenzverfahren, das verlängert werden musste, weil ein interessierter Investor sein Kaufangebot zurückzog.

Die Kommission erlaubte die Beihilfe und rechnete in die Condor entstandenen Schäden sowohl die Reisebeschränkungen wegen der Pandemie als auch die Kosten durch die Verlängerung des Insolvenzverfahrens ein. Gegen diesen Beschluss klagte die Billigairline Ryanair.

Das Gericht stellte nun fest, dass das Insolvenzverfahren bereits vor der Pandemie eingeleitet worden war und es im Beschluss keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass der Verkauf von Condor wegen der Reisebeschränkungen gescheitert sei. Die Kommission hätte prüfen müssen, ob diese Beschränkungen tatsächlich die entscheidende Ursache für die zusätzlichen Kosten gewesen waren. Darum erklärte das EuG den Beschluss für nichtig.

Allerdings tritt die Nichtigkeitserklärung nicht sofort in Kraft. Dies hätte „besonders nachteilige Auswirkungen“ auf die deutsche Wirtschaft, befürchtete das Gericht, zumal diese bereits durch die Pandemie belastet sei. Darum wurde die Wirkung des Urteils vorläufig ausgesetzt. Die EU-Kommission muss nun neu entscheiden.

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