Corona und mobiles Arbeiten: Bis Ende Juni allein zu Haus

Finanzminister Olaf Scholz lehnt eine vorzeitige Aufhebung der Homeoffice-Pflicht ab. Unternehmen hatten dies gefordert.

Frau vor Laptop

Auch nach der Pandemie noch zuhause? Hängt auch von der Firma ab Foto: dpa

Die Inzidenzzahlen der Corona-Infektionen gehen runter, viele Arbeitgeber wünschen sich daher eine vorzeitige Aufhebung der Pflicht zum Homeoffice und zum Testen im Betrieb. Bundesfinanzminister Olaf Scholz, SPD-Kanzlerkandidat, lehnt diese Forderungen ab. „Jetzt dürfen wir nicht leichtsinnig werden“, sagte Scholz der Bild am Sonntag. Das Virus sei noch nicht besiegt.

Die Regelung läuft nach bisheriger Planung allerdings ohnehin am 30. Juni aus. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hatte in derselben Zeitung Lockerungen in Aussicht gestellt. Die Idee, dass man zur Normalität zurückkehre, bedeute auch, dass man „dort, wo es Sinn macht, auch wieder vor Ort arbeiten kann“, sagte er. Der Geschäftsführer des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Markus Jerger, hatte die sofortige Abschaffung der Homeoffice- und Testvorschriften für Unternehmen gefordert. Der Impffortschritt mache „beides verzichtbar“, so Jerger.

Die Verpflichtung zum Home­office ist im Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgelegt, unterliegt also dem Bundesgesundheitsministerium von Jens Spahn (CDU). Laut dem Gesetz haben Arbeitgeber den Beschäftigen „im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten“ anzubieten, diese „Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen“, wenn keine „zwingenden betriebsbedingten Gründe dem entgegenstehen“. Im Zuge der Verschärfung dieser Bestimmung haben auch die Beschäftigten „dieses Angebot anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe“ entgegenstehen. Diese Regelung ist an die „Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gebunden und soll „längstens bis zum Ablauf des 30. Juni 2021“ gelten.

In der Corona-Arbeitsschutzverordnung, die dem Bundesarbeitsministerium von Hubertus Heil (SPD) unterliegt, sind die Betriebe angehalten, ihren Beschäftigten, die arbeitstechnisch bedingt vor Ort arbeiten müssen, zweimal in der Woche einen kostenlosen Coronatest anzubieten. Außerdem soll je­de:r Ar­beit­neh­me­r:in mindestens eine Fläche von zehn Quadratmetern im Betrieb zur Verfügung haben. Falls das nicht möglich ist, gilt eine Maskenpflicht. Auch diese Verordnung ist bis Ende Juni befristet.

Je­de:r Dritte im Homeoffice

Im Mai haben laut einer Befragung des Ifo-Institus 31 Prozent der Beschäftigten von zu Hause aus gearbeitet. Den höchsten Homeoffice-Anteil gab es laut Ifo bei IT-Dienstleistern mit 80 Prozent. Etwas rückläufig war der Anteil im Mai bei For­sche­r:in­nen und Ent­wick­le­r:in­nen und lag dort zuletzt bei 49 Prozent.

VW-Betriebsratschefin Da­nie­­la Cavallo erklärte, viele fänden das Arbeiten von zu Hause aus gut. Sehr viele sagten aber auch klar, „sie würden gern wieder ins Büro gehen und die Kolleginnen und Kollegen nicht nur über Videokonferenzen sehen, sondern endlich wieder direkten Austausch haben“. Mehr Flexibilität sei generell möglich. Die Entscheidung, mobil zu arbeiten, müsse aber für die Beschäftigten „eine freiwillige“ bleiben. Cavallo berichtete, das Unternehmen verbinde die Frage „durchaus auch mit einer möglichen Reduzierung von Büroraum und dem Einsparen von Kosten“. Cavallo ist gegen eine frühzeitige Rückkehr der Beschäftigten im Homeoffice noch vor den Sommerferien.

Beim Siemens-Konzern ist geplant, den Beschäftigten im Bürobereich nach der Pandemie zwei bis drei Tage in der Woche freiwilliges mobiles Arbeiten zu ermöglichen. Einen Anspruch auf einen bestimmten Schreibtisch im Betrieb gibt es dann nicht mehr. (mit dpa)

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