Liberalisierte Suizidhilfe: ÄrztInnen im Zwiespalt

Es ist gut, dass künftig wohl mehr HausärztInnen Beihilfe zum Suizid leisten werden. Die Sterbehilfevereine werden dadurch nicht überflüssig.

Gefaltete Hände eines alten Manns, der am Tisch sitzt

Der Notausgang am Ende des Lebens steht Menschen, die das wollen, nun prinzipiell offen Foto: dpa

Es ist eine unbehagliche Vorstellung für HausärztInnen: Der schwerkranke langjährige Patient, verwitwet, Schlaganfall, halbseitig gelähmt, große Schmerzen, inkontinent, ein Pflegefall, steht vor der Einweisung ins Heim. Er bittet seinen Arzt, ihm doch „ein Rezept“ zu besorgen für ein Medikament, mit dem er seinem Leben ein Ende setzen könne.

Es wäre legal. Am Mittwoch kippte auch der Deutsche Ärztetag das Verbot der Beihilfe zum Suizid aus der Berufsordnung. Die Liberalisierung der Beihilfe zum Suizid, wie sie das Bundesverfassungsgericht durch sein Urteil vor einem Jahr angestoßen hat, könnte aber schnell zu einer Überforderung für die ÄrztIinnen werden. Mehrheitlich wollen sie mit der Suizidhilfe nichts zu tun haben, das zeigte sich auf dem Ärztetag. Verpflichtet dazu sind sie ohnehin nicht. Welche Regeln also wären gut?

Es liegen Gesetzentwürfe vor, in denen von einer „Beratungspflicht“ die Rede ist, ähnlich wie im Abtreibungsrecht. PsychiaterInnen sollen dabei mitwirken. Der Gedanke, dass schwerstkranke Bettlägerige mit Sterbewunsch nun auch noch psychiatrische Gutachter am Krankenbett ertragen müssen, erzeugt Unbehagen. Trotzdem wäre es für ÄrztInnen wohl ein Schutz, wenn Suizidwillige mit einer Art zweiten Instanz über ihren Sterbewunsch reden müssten. Bei Schwerstkranken sind die HausärztInnen dann womöglich eher bereit, zu helfen, das Leiden durch die Gabe eines Medikaments an den oder die Suizidwillige zu verkürzen.

Für ärztliche Hilfe bei sogenannten „Bilanzsuiziden“ oder der Selbsttötung aus Angst vor Gebrechlichkeit oder Demenz im Alter werden sich hingegen wohl nach wie vor nur wenige HausärztInnen finden und es ist gut, dass es hier Hürden gibt. An dieser Stelle kommen die Sterbehilfevereine mit ihren angeschlossenen ÄrztInnen ins Spiel, deren Kriterien weiter gefasst sind. Es wäre ein Fehler, sie pauschal zu verteufeln oder wieder verbieten zu wollen.

Sterbehilfeorganisationen haben mitunter zwar Tausende bis Zehntausende von Mitgliedern, doch nur ein sehr kleiner Teil von diesen nimmt die Suizidhilfe tatsächlich in Anspruch. Bei der Mitgliedschaft geht es den meisten wohl eher um psychische Entlastung, um die Möglichkeit eines Notausgangs, auch wenn man ihn gar nicht benutzt. Nicht die ÄrztInnen, die PolitikerInnen, die EthikerInnen sollten im Mittelpunkt der Debatte stehen. Sondern immer die Leidenden selbst.

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Redakteurin für Sozialpolitik und Gesellschaft im Inlandsressort der taz. Schwerpunkte: Arbeit, soziale Sicherung, Psychologie, Alter. Bücher: "Schattwald", Roman (Piper, August 2016). "Können Falten Freunde sein?" (Goldmann 2015, Taschenbuch).

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