Coronamaßnahmen in den Ländern: Welche Regeln an Ostern gelten

Vor den Feiertagen haben viele Landesregierungen die geltenden Coronaregeln noch einmal verschärft. Ein Überblick.

Zwei große und drei kleine Schoko-Osthasen mit FFP2 Maske in der 3 Ostereier liegen

Treffen mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten bleiben in den meisten Bundesländern erlaubt Foto: Steffi Adam/imago

BERLIN taz | Auch in diesem Jahr muss Ostern wegen der Coronapandemie in kleinem Kreis stattfinden: Nur wenige Bundesländer lockern die Coronaregeln über die Feiertage, einige Landesregierungen haben sogar Verschärfungen beschlossen, darunter Hamburg und Berlin. In den meisten Bundesländern gilt weiterhin, dass Treffen mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt sind, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen. Die genauen Regeln in den Ländern zeigt diese Karte:

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Abendliche Treffen oder späte Osterspaziergänge sind etwa in Hamburg bald gar nicht mehr möglich. Ab Karfreitag gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Weitere Städte und Regionen könnten bald nachziehen: In den Kreisen zahlreicher Bundesländer drohen ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ebenfalls Ausgangsbeschränkungen. Die aktuelle Inzidenz in den Kreisen lässt sich der nächsten Karte entnehmen.

Wir würden Ihnen hier gerne einen externen Inhalt zeigen. Sie entscheiden, ob sie dieses Element auch sehen wollen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Wer kurz vor den Feiertagen noch ein Ostergeschenk besorgen möchte, kann das in den meisten Ländern per Terminshopping oder Abholung vor Ort. In einigen Kreisen benötigt man für das Einkaufen mit Termin darüber hinaus einen tagesaktuellen, negativen Schnelltest.

Uneingeschränkt geöffnet bleiben weiterhin die Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte und Apotheken. Das gilt für alle Bundesländer.

Weitere Ausnahmen gibt es in einigen Ländern beispielsweise für Buchhandlungen oder Kinderschuhgeschäfte. Beim Einkaufen, in Bus und Bahn sowie weiteren öffentlichen Innenräumen muss in der Regel eine medizinische Maske getragen werden. In Berlin gilt seit dieser Woche sogar eine FFP2-Maskenpflicht, wie es sie in Bayern schon länger gibt.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Die Coronapandemie geht um die Welt. Welche Regionen sind besonders betroffen? Wie ist die Lage in den Kliniken? Den Überblick mit Zahlen und Grafiken finden Sie hier.

▶ Alle Grafiken

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.