: Schranken für Banken
Wenn die Geldinstitute ihre AGBs ändern wollen, reicht die stillschweigende Zustimmung der Kund:innen nicht aus, hat der Bundesgerichtshof entschieden
Mehr Papierkram, aber auch mehr Transparenz für die Verbraucher:innen: Banken können ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht mehr einfach so ändern, hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ergeben. Es geht um die sogenannte stillschweigende Zustimmung – also die Passage in Verträgen, wonach Änderungen als genehmigt gelten, wenn Kund:innen nicht innerhalb von zwei Monaten widersprechen.
Diese Klauseln seien unwirksam, urteilte das Gericht in Karlsruhe. Die Kund:innen würden dadurch unangemessen benachteiligt. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Die Verbraucherschützer:innen hatten die bisherige Praxis als eine „Art Generalermächtigung für jedwedes Änderungsbegehren“ der Kreditinstitute kritisiert und eine Musterklage gegen die Postbank geführt. Ebenso wie andere Geldinstitute und Sparkassen verwendet diese AGB, die auch Klauseln für Änderungen enthalten. Dort ist vereinbart, dass Kontoführungs- und Depotgebühren ebenso wie andere Geschäftsbedingungen angepasst werden können.
Der Vertreter des Bundesverbands der Verbraucherzentralen sagte vor dem BGH, das verschiebe das Vertragsgefüge einseitig zugunsten der Bank. Der Vertreter der Gegenseite entgegnete mit Blick auf Millionen von Verträgen der Banken im Massengeschäft, diese müssten für einen praktikablen Umgang gleich geregelt sein. Da sie oft über Jahrzehnte liefen, seien Änderungen unausweichlich.
Nach dem Urteil müssen Banken und Sparkassen nun neu regeln, nach welchen Kriterien sie AGB-Anpassungen vornehmen. Wie die künftigen Klauseln formuliert sein müssen, hat der BGH nicht entschieden. „Wenn die Postbank oder andere Geldinstitute künftig Vertrags- und Preisanpassungen durchsetzen wollen, müssen sie das klar und nachvollziehbar bereits in den AGB regeln“, sagte Klaus Müller, Chef des Bundesverbands der Verbraucherzentralen.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) – der Zusammenschluss der deutschen Bankenverbände – erklärte, vor einer weitergehenden Analyse des Urteils die in ein paar Wochen vorliegenden Entscheidungsgründe des Gerichts abzuwarten. (rtr, dpa, taz)
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