: Schutzstatus durch Gerichte
Bundesamt lehnte 21.224 Asylanträge zu Unrecht ab
Fast ein Drittel aller Geflüchteten, die gegen die Ablehnung ihres Asylantrags klagen, hat vor Gericht Erfolg. Im vergangenen Jahr sind rund 31 Prozent aller Klagen vor den Verwaltungsgerichten, die inhaltlich entschieden wurden, zugunsten der Flüchtlinge ausgegangen, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst vorliegt. Die Kläger bekamen einen Schutzstatus zugesprochen, der ihnen zuvor vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Unrecht verwehrt wurde. Zuerst hatte die Neue Osnabrücker Zeitung über die Zahlen berichtet.
Von 68.061 überprüften Bescheiden der Bundesbehörde erklärten die Gerichte im vergangenen Jahr demnach 21.224 für rechtswidrig. Die Quote der Entscheidungen, die nach einer gerichtlichen Überprüfung aufgehoben wurden, stieg somit nach einem Rückgang in den vergangenen Jahren wieder an. 2017 lag sie noch bei 40,8 Prozent, sank dann 2018 auf 31,4 Prozent und 2019 auf 26,4 Prozent.
Gegen fast drei Viertel (73 Prozent) aller ablehnenden Bescheide des Bamf wird geklagt, wie es weiter hieß. Besonders hoch ist die Erfolgsquote bei Afghanen: Hier wurden nach den Angaben 60 Prozent der gerichtlich überprüften Bamf-Bescheide kassiert.
Ulla Jelpke, Linke-Innenpolitikerin im Bundestag, nannte die Zahlen inakzeptabel und regte an, das Bamf müsse seine Entscheidungspraxis und Qualitätskontrolle ändern. Bei Herkunftsländern mit überdurchschnittlich hoher Fehlerquote solle es alle beklagten Bescheide von sich aus noch einmal überprüfen und gegebenenfalls ändern, forderte Jelpke. (epd)
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