Wann kommt das Hass-Gesetz?

Eigentlich sollen Facebook und Twitter strafbaren Hass aus ihren Netzwerken an die Polizei melden. Doch das Gesetz dazu ist immer noch nicht fertig. Die SPD ist sauer auf Grüne und FDP

Das Gesetz verfehlte die erforderliche Mehrheit im Bundesrat

Von Christian Rath

Warum ist das Gesetz gegen Hasskriminalität immer noch nicht in Kraft? Boris Pistorius (SPD), Innenminister von Niedersachsen, machte am Wochenende Grüne und FDP dafür verantwortlich. Diese hätten das Gesetz im Bundesrat gestoppt, ohne klar zu sagen, was ihnen nicht passt.

Das „Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ war bereits im Juni 2020 im Bundestag beschlossen worden. Es war eine Reaktion auf den Angriff auf die Synagoge von Halle durch einen im Internet verhetzten Rechtsextremisten. Wichtigster Inhalt: Soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter müssen strafbare Hasspostings nicht mehr nur löschen. Vielmehr müssen sie künftig das Bundeskriminalamt (BKA) informieren. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) rechnet mit rund 150.000 zusätzlichen Ermittlungsverfahren für die Polizei.

Allerdings weigerte sich Bundespräsident Frank Walter Steinmeier (SPD) im Oktober 2020, das Gesetz zu unterschreiben. Denn einige Regelungen zur Identifizierung der Hetzer durch das BKA waren aus dem Gesetz zur Bestandsdatenauskunft übernommen worden, das das Bundesverfassungsgericht zufälligerweise kurz zuvor beanstandet hatte. Steinmeiers Haltsignal war richtig, da das Verfassungsgericht sonst auch das Hass-Gesetz hätte kippen müssen. Zu kritisieren waren hier eher die Richter. Hätten sie die Klage des Piraten-Politikers Patrick Breyer gegen das Bestandsdatengesetz nicht sieben Jahre lang liegen lassen, hätte der Bundestag die Karlsruher Sichtweise beim Hasskriminalitätsgesetz von Anfang an berücksichtigen können.

Stattdessen musste die Große Koalition ein Reparaturgesetz vorlegen, mit dem nicht nur das Gesetz über die Bestandsdatenauskunft, sondern auch das gegen Hasskriminalität korrigiert werden sollte. Es geht dabei vor allem um die Zuordnung von IP-Adressen an konkrete Anschlussinhaber. Karlsruhe hatte hierfür spezifische Eingriffsschwellen verlangt, Abfragen „ins Blaue hinein“ seien nicht zulässig.

Das Reparaturgesetz wurde am 28. Januar im Bundestag beschlossen. Dabei stimmten allerdings alle vier Oppositions-Fraktionen – AfD, FDP, Linke und Grüne – dagegen. Die Koalition habe die Karlsruher Anforderungen verfehlt. Da deutete sich schon Unheil an. Tatsächlich stimmten im Bundesrat am 12. Februar die Länder, in denen Grüne, Liberale oder Linke mitregieren, dem Gesetz nicht zu. Das Gesetz verfehlte deshalb die erforderliche Mehrheit in der Länderkammer und konnte nicht in Kraft treten.

Beide Seiten müssen sich nun im Vermittlungsausschuss einigen, damit das Gesetz doch noch zustande kommt. Nach Informationen der taz wird der Vermittlungsausschuss wohl am 24. März tagen. Bis dahin soll aber bereits informell verhandelt werden.

Hier setzt nun auch die Kritik von SPD-Mann Pistorius an, dass man nicht genau wisse, was Grüne und FDP eigentlich ­wollen.

Tatsächlich haben Grüne und FPD im Bundestag konkrete Details gerügt, allerdings unterschiedliche. Außerdem beriefen sich Grüne und FDP auf eine Sachverständigenanhörung wenige Tage zuvor, bei der auch die Experten viel kritisierten, allerdings mit unterschiedlicher Zielrichtung. Die Koalition hatte nichts davon übernommen, da es sich hier um „Wunschlisten“ der Experten handele, die über die Karlsruher Anforderungen hinausgingen.

Prognose: Es gibt genügend Stoff zum Verhandeln, man wird sich einigen können. Und wenn die Koalition klug gewesen wäre, hätte sie sich schon im Bundestag mit der Opposition geeinigt.