: Es darf wieder im Freien getrunken werden
Neue Coronaverordnung: Alkoholkonsum jenseits der Parks wieder erlaubt, Grundschulen öffnen vorsichtig
Berlin setzt die zwischen Bund und Ländern getroffene Vereinbarung zur Verlängerung des Coronalockdowns eins zu eins um. Der Senat beschloss bei einer Sondersitzung am Donnerstagabend, dass viele Geschäfte, Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen zur Eindämmung der Pandemie mindestens bis zum 7. März geschlossen bleiben müssen. Für Friseure soll es eine Ausnahme geben: Sie können bereits am 1. März wieder öffnen und Kunden bedienen, die vorher einen Termin gebucht haben. Das dürfte einen Kundenansturm an den Telefonen und auf den Websites der Friseurgeschäfte auslösen.
Mit einer schrittweisen Öffnung der Schulen geht es bereits am 22. Februar los. Den Anfang machen Schüler der Klassenstufen 1 bis 3. Für sie soll es dann laut Bildungsverwaltung Wechselunterricht in halber Klassengröße geben. Sie werden also in geteilten Lerngruppen abwechselnd in der Schule und mithilfe digitaler Lösungen zu Hause unterrichtet. Das soll entweder im Umfang von mindestens drei Unterrichtsstunden täglich oder nach schulischer Entscheidung im tage- oder wochenweisen Wechsel geschehen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft hält die vorgesehene schrittweise Öffnung für verfrüht.
Auch der Kitabetrieb soll nach Angaben der Bildungsverwaltung ab 22. Februar wieder schrittweise hochgefahren werden. Zunächst soll die Auslastung, die im Rahmen der aktuellen „Notversorgung“ auf 50 Prozent der normalen Kapazität begrenzt ist, auf 60 Prozent gesteigert werden. (dpa)
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