Hausbrand in Kreuzberg: Ausgebrannte Mie­te­r*in­nen

Ein Jahr nach dem Brand warten die Be­woh­ne­r*in­nen noch immer auf eine Rückkehr. Sie befürchten: Das will der Eigentümer gar nicht.

brennendes haus in der Graefestraße

Es brennt in der Graefestraße 13 Foto: privat

BERLIN taz | Ende Januar vergangenen Jahres mussten die Mie­te­r*in­nen der Graefestraße 13 fluchtartig ihre Wohnungen verlassen. In dem Kreuzberger Altbau war in einer Wohnung im zweiten Stock ein Feuer ausgebrochen, die Feuerwehr rückte mit 80 Einsatzkräften an. Durch die Rußentwicklung und den Einsatz von Löschwasser ist das Haus unbewohnbar geworden.

Genau ein Jahr später warten die Mie­te­r*in­nen immer noch auf ihre Rückkehr. Eine Auskunft, wann es so weit sein wird, sind Vermieter und Hausverwaltung bislang schuldig geblieben. Mieterin Elke Reck (*Name von der Reaktion geändert) sagt: „Es gibt keine Perspektive, aber auch keine Alternative.“ Zwar seien im vergangenen Jahr Sanierungsarbeiten durchgeführt worden, aber inzwischen tue sich nichts mehr. Eine neue Wohnung kommt für Reck nicht infrage: Wie andere wohnt sie bereits seit Jahrzehnten in dem Haus. Aufgrund der lang bestehenden Verträge sind die Mieten günstig.

Inzwischen allerdings befürchten die verbliebenen fünf Mietparteien – eine durfte zurück, zwei sind bereits umgezogen –, dass der Vermieter gar kein Interesse an ihrer Rückkehr hat. Das letzte Mal, dass jemand mit ihnen gesprochen hat, war im Sommer. Damals stellten die betroffenen Mie­te­r*in­nen den Hausverwalter bei einem Termin.

Er habe ihnen erzählt, dass der Eigentümer das Haus über die Beseitigung der Brandschäden hinaus sanieren möchte. Für die Mie­te­r*in­nen war damit klar, „dass die Sanierung der Wohnungen bewusst verzögert wird, weil der Vermieter die geplante Grundsanierung und den Dachgeschossausbau mit der Brandsanierung kombinieren möchte“, wie sie im August in einem Brief an Bezirksbürgermeisterin Monika Herrmann (Grüne) schrieben.

Individuelle Lösungen?

Auf einen Brief der Hausgemeinschaft an den Münchener Privateigentümer habe dessen Sohn geantwortet und mitgeteilt, dass sich der Zustand des Hauses – von dem Reck sagt, dass es sich in einem „guten Zustand“ befunden habe – schlechter sei als angenommen. Den Mie­te­r*in­nen stellte er individuelle Lösungen in Aussicht. Für Reck ist das ein „Versuch, uns zu spalten“, den man ablehne. Im Herbst wurden dann Brandschäden beseitigt, im Dezember sollte eine Firma eine Asbestsanierung durchführen, zum Jahresanfang die Wohnungen wieder bezugsfertig gemacht werden.

Bei einem Gerichtsprozess Anfang Dezember, bei dem eine Mietpartei ihren Rückzug in ihre Wohnung einklagen wollte, wurde vom Anwalt des Eigentümers ein neues Gutachten präsentiert, wonach die Statik des Hauses nicht in Ordnung und ein Schwamm festgestellt worden sei. Ein Wiedereinzug wäre nicht vor Ende 2021 möglich. Für die Mieterinnen war das ein Schock, auch ein finanzieller. Die Hausratsversicherungen bezahlen ihre Ersatzwohnungen nur für einen begrenzten Zeitraum, ebenso die Lagerkosten für den untergestellten Hausrat.

Auf Anfrage der taz heißt es vonseiten des Eigentümers, es sei vorgesehen, das Haus „wieder in einen zu Wohnzwecken geeigneten Zustand zu versetzen“, es „statisch zu ertüchtigen“ und eine „Schwammsanierung“ durchzuführen. Planunterlagen würden „mit dem Bezirksamt abgestimmt“. Davon und von der „stark eingeschränkten Verfügbarkeit geeigneter Fachfirmen“ sei, so der Eigentümer, abhängig, wann die Mie­te­r*in­nen zurückkönnen. Wann dies so weit sein werde, lasse sich „derzeit noch nicht seriös beantworten“.

Der Bezirk teilte auf Anfrage mit, es habe keine gesetzliche Handhabe aktiv zu werden, „so lange vom Eigentümer prüfbar Sanierungsarbeiten mit Gutachten und entsprechenden Unterlagen angemeldet werden“, die dafür Sorge tragen „Gefahren abzustellen, die von Gebäuden ausgehen können“. Eine Leerstandsgenehmigung für zwei freistehende Wohnungen sei „auf Grundlage der vorliegenden ausführlichen Gutachten und Sanierungspläne“ bis Ende des Jahres erteilt worden. Ebenso hieß es: „Den Mie­te­r*in­nen kann nur dringend geraten werden, weiterhin auf der Erfüllung ihrer alten und damit günstigen Mietverträge zu drängen und nicht aufzugeben.“

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