Schüsse auf Flüchtling in Stade: Notwehr mit Fragezeichen
Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlung um die Polizeischüsse auf Aman Alizada zum zweiten Mal ein.
Zu dieser Einschätzung ist sie schon im Juni 2020 gekommen, als sie das Verfahren gegen den Beamten zum ersten Mal eingestellt hat. Doch dann musste sie die Ermittlungen auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Celle noch einmal aufnehmen. Der Bruder des Getöteten, die örtliche Bürgerinitiative Menschenwürde und der Flüchtlingsrat Niedersachsen werden nicht müde, auf ungeklärte Fragen und Widersprüche in dem Fall hinzuweisen.
Nun hat die Staatsanwaltschaft Stade das Verfahren zum zweiten Mal eingestellt und die Begründung, sagt Sigmar Walbrecht vom Flüchtlingsrat, klingt fast genauso wie beim ersten Mal. Der einzige Unterschied ist: Man hat die Vernehmung des Beamten nachgeholt, der beim ersten Mal nicht gehört worden war. Für die Flüchtlingshelfer*innen sind aber andere Punkte zentral.
Aman Alizada flüchtete Ende 2015 im Alter von 15 Jahren unbegleitet aus Afghanistan nach Deutschland. Unstrittig ist, dass er psychische Probleme hatte und an diesem Tag – nicht zum ersten Mal – in der Unterkunft randalierte und seinen Mitbewohner in Angst und Schrecken versetzte. Der flüchtete und rief die Polizei.
Forensisches Gutachten widerspricht der Notwehr-Darstellung
Als die vier Beamten eintrafen, befand sich Alizada allein in einem verschlossenen Raum. Warum also musste es überhaupt zu einer Notwehrsituation kommen? Warum war es nicht möglich, auf einen Dolmetscher oder jemanden, der im Umgang mit psychisch Kranken geschult ist, zu warten?
Auch an der Notwehr gibt es Zweifel: Ein Gutachten besagt, dass Alizada saß, hockte oder lag als die Schüsse ihn trafen. Die Staatsanwaltschaft schenkte aber der Darstellung des Polizisten mehr Glauben, der sagte, Alizada habe ihn mit einer Hantelstange angegriffen und sich auch von einem Schuss in die Schulter nicht stoppen lassen.
Zeugen für den unmittelbaren Tathergang gibt es nicht, der Polizist war allein mit dem 19-Jährigen im Zimmer. Die Kolleg*innen waren draußen in Deckung gegangen.
Der Bruder des Getöteten hat angekündigt, erneut Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens einlegen zu wollen. Er fordert vor allem, dass die Ermittlungen von einer anderen, unabhängigeren Staatsanwaltschaft überprüft werden. Auch der Flüchtlingsrat und die BI gehen davon aus, dass sich diese Vorwürfe letztlich nur in einem Gerichtsverfahren sauber klären und erörtern lassen.
Weitere Konsequenzen gefordert
Sie fordern zudem Konsequenzen: Die Betreuung traumatisierter Jugendlicher müsse verbessert werden, Polizisten sollten im Umgang mit psychisch Kranken besser geschult werden, problematische Einsätze bei einer unabhängigen Ombudsstelle gemeldet und untersucht werden.
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