Mehr Rechte für Seehofers Polizei

Koalition beschließt Eckpunkte zum Bundespolizeigesetz

Von Christian Rath

Die Bundespolizei soll künftig präventiv Telefonate und E-Mail-Verkehr überwachen können. Darauf einigten sich am Wochenende führende Innenpolitiker von CDU/CSU und SPD.

Die Bundespolizei ist im Kern für die Sicherheit an den Grenzen, im Bahn- und Flugverkehr zuständig. In einem größeren Paket wollte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) der Bundespolizei mehr Befugnisse geben, was aber der SPD zu weit ging. Als Seehofer das Projekt intern schon aufgegeben hatte, verhandelten die Fraktionsvizes Thorsten Frei (CDU) und Dirk Wiese (SPD) und fanden einen Kompromiss. Die größten Streitpunkte wie die Einführung von Gesichtserkennung auf Bahnhöfen fehlen nun in ihrem Eckpunktepapier.

Erstmals soll die Bundespolizei aber zur Verhinderung von Straftaten Telefone, E-Mail- und SMS-Verkehr abhören oder mitlesen dürfen. Es geht hier um Maßnahmen im Einzelfall mit Richtervorbehalt. Bei Landespolizeien ist präventives Abhören schon länger erlaubt.

Wenn verschlüsselt kommuniziert wird, soll die Bundespolizei künftig sogar die sogenannte Quellen-Telekommunikations-Überwachung nutzen dürfen – allerdings nur, wenn es um die Verhütung von Menschenhandel und die geplante Einschleusung von Ausländern geht. Bei der Quellen-TKÜ platziert die Polizei eine Spähsoftware auf dem Computer oder dem Smartphone der Zielperson. Dieser Staatstrojaner fängt die Telekommunikation an der Quelle ab, bevor sie verschlüsselt wird.

Spektakulär klingt, dass die Bundespolizei nun auch die Befugnis zum „finalen Rettungsschuss“ erhalten soll. Es geht dabei um die Erlaubnis, zum Beispiel einen Geiselnehmer im Bahnhof zu töten, um das Leben und die Gesundheit der Geisel zu retten. Solche Befugnisse haben aber nur symbolischen Wert, weil Polizisten sich auch im Dienst auf die allgemeinen Rechte zu Notwehr und Nothilfe berufen können.