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Lockdown light in BerlinZeit für ein Aufhorchen

Beim zweiten Lockdown hat der Senat einiges richtig gemacht. Dabei ist die Lage weiterhin ziemlich unübersichtlich.

Party is over: Ab Montag gibt's Essen nur noch zum Abholen Foto: dpa

Jetzt ist er da, der zweite Lockdown. Wobei ja schon der erste Lockdown kein Lockdown war: Im Gegensatz zu anderen, schwerer von der Pandemie betroffenen Staaten konnte man sich in Deutschland und Berlin weitgehend frei bewegen – und sei es auf der Suche nach ein paar Sonnenstrahlen im Park. Ab kommenden Montag, im vierwöchigen Lockdown light, bleiben nicht nur Schulen und Kitas, sondern auch die Geschäfte geöffnet, ganz so dramatisch wie im Frühjahr wird es sich also nicht anfühlen.

Für Restaurants, Cafés und Bars, für Kinos und Theater, für Fitness- oder Kosmetikstudios ist die zweite Schließungswelle natürlich trotzdem eine massive Härte. Bleibt zu hoffen, dass die meisten durch die vom Bund für den Umsatzausfall versprochenen Ausgleichszahlungen noch einmal darüber hinwegkommen. Und wie schon im Frühjahr können alle, denen am Erhalt ihres Lieblingsdienstleisters gelegen ist, diesen beispielsweise durch den Kauf von Gutscheinen unterstützen. Da ist Kreativität gefragt.

Erfreulich ist, dass der Senat den Hilferuf der öffentlichen Kultureinrichtungen erhört und allen den Weiterbetrieb ermöglicht hat, die auf ein To-go-Angebot herunterschalten können (wie die Büchereien) oder sich an Kinder und Jugendliche richten (im Fall von Musikschulen und Sportvereinen). Insgesamt bleibt ein Makel der neuen Maßnahmen, dass ihre Notwendigkeit beziehungsweise Wirksamkeit nicht in jedem Fall eindeutig ist.

Wer in den vergangenen Monaten einmal Essen gegangen ist, hat vielleicht in Lokalen gespeist, die großen Wert auf Abstand und Lüftung gelegt haben, oder aber in solchen, wo das eher lax gehandhabt wurde. Eigentlich würde es reichen, diejenigen zu bestrafen, die auf die Regeln pfeifen. Das aber können Senat und Bezirke ganz offensichtlich personell und organisatorisch nicht leisten. Insofern ergibt eine pauschale Maßnahme durchaus Sinn. Und vielleicht erzeugt sie mal wieder ein allgemeines Aufhorchen, gerade auch bei den Gruppen, die sich den Sommer über in Parks und anderswo ihre eigenen Ballungs- und Risikogebiete geschaffen haben.

Das Parlament wird einbezogen

Und noch etwas ist positiv zu bewerten: Am Sonntag wird das Abgeordnetenhaus zu seiner ersten Sondersitzung seit Jahren zusammentreten. Zwar kann es in Sachen Coronamaßnahmen nicht mitbestimmen – und besser wäre sicherlich gewesen, das Parlament hätte vor Verabschiedung der jüngsten Verordnung über deren Sinn debattiert. Aber es ist richtig und wichtig, dass die VertreterInnen der Gesellschaft stärker gehört werden. Immerhin kommen selbst aus den Reihen der Koalition immer häufiger kritische Stimmen und Alternativvorschläge, wie mit der gemeinsamen Herausforderung „Corona“ am sinnvollsten umzugehen ist.

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1 Kommentar

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  • Lieber Claudius Prösser,

    Sie schreiben zum Berliner Landesparlament, "Zwar kann es in Sachen Coronamaßnahmen nicht mitbestimmen [...]"

    Das ist m.E. falsch. Art. 80.4 Grundgesetz besagt:

    "(4) Soweit durch Bundesgesetz oder auf Grund von Bundesgesetzen Landesregierungen ermächtigt werden, Rechtsverordnungen zu erlassen, sind die Länder zu einer Regelung auch durch Gesetz befugt."



    (dejure.org/gesetze/GG/80.html)

    Wer erlässt in einem Bundesland (hier: Berlin) die Landesgesetze? Das Landesparlament. Wer hat nach m.E. ständiger Verfassungsrechtsprechung als Einziges das Recht, tief greifende Grundrechtseingriffe oder -"abwägungen" zu legitimieren? Das Parlament als Gesetzgeberin. Nicht die Regierung als Verordnungsgeberin.