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Gericht kippt Beherbungsverbot

Eilverfahren: Niedersachsens Hotels und Pensionen dürfen wieder Gäste aus deutschen Corona-Hotspots aufnehmen

Hotels und Pensionen müssen sich „mit sofortiger Wirkung“ nicht mehr an die Verordnung halten

Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat das Beherbergungsverbot des Landes für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Der Beschluss sei unanfechtbar, teilte das Gericht am Donnerstag in Lüneburg mit. Geklagt hatte der Betreiber eines Ferienparks.

Die Beherbergungsbetriebe, beispielsweise Hotels und Pensionen, müssten sich „mit sofortiger Wirkung“ nicht mehr an die entsprechende Verordnung halten, wie das Lüneburger Gericht mitteilte. Bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren in der Sache könne es noch Monate dauern, sagte eine Sprecherin des Gerichts.

Die Landesregierung hatte das Verbot erlassen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Reisenden aus deutschen Regionen mit mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen wurden Urlaubs­aufenthalte damit erschwert. Am Donnerstag standen 54 Regionen auf der Liste der betroffenen Regionen. Zwar sah die Regelung eine Reihe von Ausnahmen vor, etwa nach Vorlage eines negativen Coronatests, dennoch stellte es sich laut Gericht „nicht als notwendige infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme dar“. Es sei zweifelhaft, ob das Verbot geeignet und erforderlich sei, hieß es.

Niedersachsens Landesregierung hatte sich den Beherbergungsverboten anderer Bundesländer zunächst nicht angeschlossen, nach wenigen Tagen aber doch nachgezogen. Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) begründete das damit, dass das Land andernfalls eine besondere Anziehung für Touristen gehabt hätte, die vom Urlaub in den übrigen Ländern ausgeschlossen wurden. (dpa)

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