Forscher über „Euthanasie“-Deportationen: „Kontakt zu Angehörigen schützte“

Vor 80 Jahren verließ der erste „Euthanasie“-Transport Hamburg. Von 6.000 vor dort deportierten Menschen ermordete das NS-Regime über 4.700.

Das einstige Krankenhaus Langehorn, heute Ochsenzoll

Gedenkstelen für die Euthanasie-Opfer stehen hier erst seit 2018: Psychiatrische Klinik Ochsenzoll Foto: Daniel Reinhardt/dpa

taz: Herr Wunder, was geschah vor 80 Jahren im Krankenhaus Hamburg-Langenhorn, der heutigen Psychiatrie-Klinik Ochsenzoll?

Michael Wunder: Am 23. September 1940 wurden 136 jüdische PatientInnen aus dem ganzen Norden zum nahen Güterbahnhof Ochsenzoll gebracht und zur Ermordung in die Stadt Brandenburg deportiert. Das dortige Zuchthaus hatte man zu einer der ersten Euthanasie-Anstalten des Deutschen Reichs umgebaut; mit Gaskammer, Krematorium und Aschefeld.

Was war das Besondere an diesem Transport?

Es war der erste von ungefähr 80 Hamburger Euthanasie-Transporten mit über 6.000 PatientInnen, von denen über 4.700 nachweislich ermordet wurden. Zugleich war es die erste Deportation Hamburger Juden – und damit der erste Holocaust-Transport. Denn man deportierte an diesem Tag ausschließlich jüdische PatientInnen. Ochsenzoll war dabei die Sammelstelle für PatientInnen aller Anstalten für Menschen mit Behinderung und Psychiatrien in Norddeutschland.

Wie reagierte Hamburgs jüdische Gemeinde?

Der damalige Vorsitzende Max Plaut hat sich um seine Leute bemüht und den Abtransport aus Ochsenzoll genau verfolgt. Als er die Behörden fragte, wohin man die Menschen gebracht habe, hieß es: ins polnische Chełm bei Lublin. Auf Plauts Nachfrage sagte die dortige jüdische Gemeinde, es gebe keine Anstalt und es sei niemand aus Hamburg angekommen. Trotzdem mussten die Angehörigen noch drei Monate lang „Pflegegelder“ zahlen.

Dabei hatte man die Menschen bereits in Brandenburg ermordet.

Die Gedenkveranstaltung am 23.9.2020 in Ochsenzoll ist zu sehen unter bit.ly/alsterdorf_youtube

Ja. Noch am Tag des Abtransports schrieb Irmfried Eberl, der Tötungsarzt in Brandenburg, „Langenhorn – J“ in seinen Gaskammer-Kalender. Eberl wurde 1942 Kommandant des Vernichtungslagers Treblinka: Euthanasie und Holocaust hängen also nicht nur ideologisch zusammen, sondern auch technisch. Das durch die Massenmord-Aktion der Euthanasie errungene Know-How der Gaskammern wurde später in Treblinka, Majdanek, Bełżec, Sobibór und Birkenau genutzt.

War Ochsenzoll der erste Euthanasie-Transport überhaupt?

Nein. Die Euthanasie hatte kurz nach dem Überfall auf Polen im Oktober 1939 begonnen und wurde dann sukzessive von Süddeutschland aus in den Norden ausgedehnt.

Welche Rolle spielten die Hamburg-Alsterdorfer Anstalten?

Schon im September 1938 – vor den Novemberpogromen – beschloss Alsterdorf aus eigenem Antrieb, die Juden zu „entfernen“ und in andere Anstalten zu bringen. Denn Alsterdorf war zwar eine kirchliche Einrichtung, aber stark nationalsozialistisch und antisemitisch ausgerichtet. Theologischer Antijudaismus untermauerte dabei noch den Antisemitismus.

Protestierte Hamburgs Politik gegen die Euthanasie?

Im Gegenteil. Gesundheitssenator Friedrich Ofterdinger hielt kurz vor den Deportationen in Ochsenzoll eine Rede. Ihr Tenor: Es werde bald eine Selektion nach Binding-Hoche’schen Kriterien geben. Der Jurist Karl Binding und der Psychiater Alfred Hoche hatten schon 1920 in ihrer Schrift „Die Freigabe der Vernichtung unwerten Lebens“ die Euthanasie gefordert, die das NS-Regime jetzt umsetzte.

Musste das Ochsenzoller Personal an der Selektion mitwirken?

Nein. Senator Ofterdinger sagte, niemand müsse mitmachen. Darauf, dass man das Personal „demokratisch“ einbezogen habe, beriefen sich die Täter später auch vor Gericht. Diese manipulative Pseudo-Demokratie war eine Hamburger Spezialität. Geweigert hat sich dann nur eine Krankenschwester. Sie wurde nicht bestraft, sondern nur in ein anderes Krankenhaus versetzt.

Jahrgang 1952, Psychologe, hat über Euthanasie promoviert und leitet das Beratungszentrum der Evangelischen Stiftung Alsterdorf in Hamburg.

Die Ärzte machten alle mit?

Ja. Es war eine „Korruption durch Information“. Die Ärzte fühlten sich geehrt, weil sie so ehrlich und transparent aufgeklärt wurden. Sie sollten ja auch „nur“ die aussichtslosen, unheilbaren Patienten aussuchen.

Blieb es dabei?

Nein. Mit dem Fortgang des Zweiten Weltkriegs und der steigenden Zahl auch psychischer Opfer – etwa der „Bombenverwirrten“ nach dem Hamburger „Feuersturm“ 1943 – wies die Behörde immer mehr PatientInnen ein. Die Überbelegung wurde so groß, dass die Anstalten selber um Abtransport baten. Die Behörde gab dann Kontingentzahlen vor, und die Oberpfleger erstellten Listen, die die Ärzte abzeichneten.

Wer stand darauf?

Hoher Pflegeaufwand und geringe Arbeitsfähigkeit waren Hauptkriterien. Daneben wurde geschaut: Hat derjenige Kontakt zu Angehörigen? Das hat geschützt. Wenn sich niemand kümmerte, war das ein Auswahlkriterium.

Und warum wurde die offizielle Euthanasie 1941 beendet?

Weil der öffentliche Widerstand zu groß wurde. Münsters Bischof von Galen griff Hitler wegen der Euthanasie an. Die NS-Frauenschaft protestierte, weil Soldaten, die im Ersten Weltkrieg für Deutschland gekämpft hatten und psychisch krank heimkehrten, ins Gas geschickt wurden. Damit war die Euthanasie bzw. T4-Aktion nicht mehr zu halten, und Hitler hat sie im August 1941 für beendet erklärt. Da waren bereits 70.000 PatientInnen ermordet worden.

Das Ende der Euthanasie?

Nein. Dann begann die „wilde“ beziehungsweise dezentrale Euthanasie, die der entfesselte Apparat aus Rationalitätsgründen weiterführte. Denn die Mittel wurden knapper, männliche Pflegekräfte zur Front geschickt, es herrschte Hunger, die Patientenzahlen stiegen. In dieser Situation wurden Gedanken wie „der leidet doch nur noch“ oder „der kann nicht mal Besen binden“ zur vorherrschenden Mentalität. An dieser zweiten Mordphase haben sich über 100 Einrichtungen beteiligt.

Wie ging sie vonstatten?

Da die Gaskammern in den Tötungsanstalten – Grafeneck, Bernburg, Pirna-Sonnenstein, Brandenburg, Hadamar und Hartheim – geschlossen waren, tötete man durch Spritzen und Hunger, etwa in den „Hunger-Häusern“. In dieser zweiten Phase starben mindestens weitere 200.000 Menschen.

Wie erging es den Überlebenden nach 1945?

Sie mussten lange kämpfen: Laut Bundesentschädigungsgesetz wurden weder Zwangssterilisierte noch Euthanasie-Überlebende als NS-Opfer anerkannt. Erst seit 1980 hatten Zwangssterilisierte Anspruch auf Entschädigung. Überlebende der Euthanasie wurden erst später den Opfern der Zwangssterilisation gleichgestellt.

Was geschah den Hamburger Tätern nach 1945?

Nichts. Sozialsenator Oskar Martini, Senatsdirektor Kurt Struve sowie die verantwortlichen Ärzte wurden schnell entnazifiziert und Verfahren gegen sie früher oder später eingestellt.

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