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Berlin sucht Verbündete

Im Bundesrat will das Land Aufnahmeprogramme für Flüchtlinge durchsetzen

Berlin sucht für die gemeinsame Bundesratsinitiative mit Thüringen zur vereinfachten Aufnahme von Flüchtlingen noch die Unterstützung weiterer Bundesländer. Nach der Senatssitzung am Dienstag sagte Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD), bis zur Bundesratssitzung am Freitag seien mehrere Gespräche mit Ländervertretern geplant. Unter anderem werde die Unterstützung von Rheinland-Pfalz und Hamburg für eine grundlegende Änderung der Flüchtlingspolitik gesucht.

Berlin und Thüringen wollen mit ihrer Bundesratsinitiative erreichen, dass die Länder leichter Flüchtlinge aus humanitären Gründen aufnehmen können. In einem Gesetzentwurf, den der Bundesrat am Freitag behandeln soll, schlagen sie deshalb eine Änderung des Aufenthaltsgesetzes vor.

Nach geltendem Recht können oberste Landesbehörden unter anderem aus humanitären Gründen für Ausländer die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anordnen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Bundesinnenministerium sein Einverständnis dazu erklärt – in der Rechtssprache „Einvernehmen“ genannt.

Der Gesetzesantrag Berlins und Thüringens sieht jetzt vor, dass in Paragraf 23 Absatz 1 des Gesetzes erforderliche „Einvernehmen“ mit dem Bundesinnenministerium durch ein „Benehmen“ zu ersetzen. Der Gesetzesantrag war bereits im Herbst vergangenen Jahres in den Bundesrat eingebracht und im November kurzfristig von der Tagesordnung genommen worden. Berlin hat nun beantragt, die Beratungen wieder aufzunehmen. Anlass ist die Debatte über die Aufnahme von Menschen aus Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln.

Währenddessen hat Innensenator Andreas Geisel (SPD), der am Montag nach Athen gereist war, um sich ein Bild zu machen, die angestrebte Aufnahme von rund 1.500 Menschen von den griechischen Inseln begrüßt. Diese Zahl hatten die Bundeskanzlerin und der Bundesinnenminister am Dienstag zugesagt. Das sei immerhin zehnmal so viel wie zuvor geplant, sagte Geisel, und er fügte hinzu: „Angesichts des Aufnahmewillens der Länder, Städte und Kommunen sollte es bei 1.500 aber nicht bleiben.“ (epd, dpa)

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