: Prostitution wieder erlaubt
Ab September ist Sexarbeit in Hamburg wieder legal. Damit folgen die Nordländer einer gemeinsamen Linie
Stephanie Klee, Bundesverband für sexuelle Dienstleistungen
Von Yevgeniya Shcherbakova
Hamburg hat sich durchgerungen: Nach monatelangen Protesten von Sexarbeiter*innen und Bordellbetreiber*innen ist Prostitution ab dem 15. September wieder erlaubt – unter strengen Auflagen.
Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Leonhard (SPD) erklärte auf einer Pressekonferenz die Bedingungen: Zu diesen gehören das Führen einer Kontaktliste sowie Terminvereinbarungen per Telefon oder Mail im Sinne der Coronaschutzmaßnahmen. „Prostitutionsveranstaltungen oder Prostitution in Fahrzeugen sind aber weiterhin unzulässig“, sagte Leonhard.
Diese gemeinsame Entscheidung der Nordländer Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wurde laut der Hamburger Sozialsenatorin auch aus Sorge vor Abwanderung getroffen.
In Niedersachsen hatte ein Bordellbetreiber gegen die Schließung geklagt. Er argumentierte mit der Ungleichberechtigung von Prostitutionsstätten im Vergleich zu anderen körpernahen, erlaubten Dienstleistungen. Das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen gab ihm recht und setzte Ende August die von der Landesregierung angeordnete Schließung von Bordellen und ähnlichen Einrichtungen außer Vollzug.
In der vergangenen Woche gab es eine ähnliche Entscheidung in Sachsen-Anhalt und am Dienstag in Nordrhein-Westfalen. In Bremen stehe ebenfalls eine Entscheidung an, sagte Leonhard. Auch Sexarbeiter*innen und Bordellbetreiber*innen in Hamburg hatten einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht. „Durch diesen Beschluss entfällt die Grundlage für eine Klage“, sagte die Sozialsenatorin.
„Die Entscheidung ist klug“, sagte Stephanie Klee vom Bundesverband für sexuelle Dienstleistungen. Man habe monatelang dafür gekämpft. Die Länder wüssten wahrscheinlich, dass sie die Verfahren ohnehin verloren hätten.
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