: US-Gericht senkt Glyphosat-Strafe
Bayer muss weniger zahlen, aber Schuldspruch hat Bestand
Ein Berufungsgericht in den USA hat die Strafe für den Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer im Verfahren um angebliche Krebsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat deutlich gesenkt. Der Schuldspruch selbst hat jedoch weiter Bestand. Das könnte eine Signalwirkung für andere Kläger in dem Milliardendrama haben. Bayer begrüßte die Entscheidung als „Schritt in die richtige Richtung“ und betonte erneut, dass es sich bei dem Unkrautvernichter um ein sicheres Produkt handele, Rechtsmittel würden geprüft. Das Berufungsgericht in San Francisco hatte in einer Entscheidung den Schaden- und Strafschadenersatz, den das Unternehmen dem Krebsopfer Dewayne Johnson zahlen muss, von ursprünglich 289 Millionen auf 20,5 Millionen Dollar (17,9 Mio. Euro) gesenkt. Der Kläger, bei dem 2014 Lymphdrüsenkrebs diagnostiziert wurde, hatte den Unkrautvernichter Roundup des 2018 von Bayer übernommenen US-Saatgutherstellers Monsanto für sein Leiden verantwortlich gemacht und dem Konzern vorgeworfen, die Gefahren verschwiegen zu haben. Eine Geschworenenjury hatte Bayer deshalb im August 2018 zum Schadenersatz in dreistelliger Millionenhöhe verurteilt. Die Summe wurde danach zwar auf 78 Millionen Dollar gesenkt, doch Bayer ging in Berufung. (dpa)
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