Erst meckern, dann verstehen

Geisel weist Kritik zurück: Das Antidiskriminierungsgesetz gilt – auch für Polizisten anderer Länder

Von Erik Peter

Trotz aller Diskussionen ist das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) am Sonntag in Kraft getreten. Es gilt immer dann, wenn in Berlin der Staat auf seine Bürger'innen trifft; staatlichen Institutionen ist unter Androhung von Schadenersatzzahlungen eine Diskriminierung aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht oder Herkunft verboten. Das Gesetz gilt auch für Polizist*innen anderer Bundesländer, wenn sie zu Unterstützungseinsätzen in der Stadt sind. Die Innenminister mehrerer Bundesländer hatten nach Druck auf die Polizeigewerkschaften angekündigt, ihre Beamt*innen nicht mehr nach Berlin zu schicken, ebenso wollte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Amtshilfe durch die Bundespolizei aussetzen.

Auf der Website der „Tagesschau“ wurde am Wochenende berichtet, dass Innensenator Andreas Geisel (SPD) auf diese Drohungen reagiert habe und nun klarstellen wolle, dass das Gesetz nicht für auswärtige Kräfte gelten soll. Daran ist nichts dran. In einer Pressemitteilung sagte Geisel, dass „dieses Gesetz nur in Berlin gilt“ – demnach aber auch für alle – und stellte zugleich klar: „Das Land Berlin haftet auch im Falle einer vor Gericht nachgewiesenen Diskriminierung in Berlin durch auswärtige Polizisten und Polizistinnen – nicht das Entsendeland oder die einzelne Dienstkraft.“ Dagegen hatte etwa Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) vor einer Rechtsunsicherheit für seine Beamt*innen gewarnt.

Der Vizefraktionschef der Grünen, Sebastian Walter, sprach gegenüber der taz von einer „ideologischen in der Substanz unbegründeten Debatte“. Geisels Brief gebe „den Innenministern die gesichtswahrende Möglichkeit zurückzurudern, ohne zugeben zu müssen, das Gesetz bislang nicht verstanden zu haben.“ An dem Gesetz werde nichts verändert; dies sei eh die Kompetenz des Parlaments.