Flüchlinge und Corona: Der Wille zum Abstand

Nachdem sich der rot-grün-rote Bremer Senat lange geziert hat, erlässt er nun Regeln für Geflüchteten-Unterkünfte, die Infektionen verhindern sollen.

Menschen demonstrieren mit Abstand und Transparenten vor dem Bremer Rathaus

Druck aus dem Volk: Demonstration gegen die Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung Lindenstraße Foto: Sina Schuldt/dpa

BREMEN taz | Ein wenig spät kommt die Maßnahme: Bremens rot-grün-roter Senat hat am Dienstag verkündet, als erstes Bundesland in seine Rechtsverordnung zum Pandemieschutz ein Abstandsgebot für Sammelunterkünfte aufgenommen zu haben – also für Erntehelfer, die es im Stadtstaat kaum gibt, für Obdachlose – und für Geflüchtete.

Präventiv wird diese Neuregelung kaum noch Wirkung entfalten. Denn in der Landeserstaufnahmestelle in der Lindenstraße im Norden der Stadt sind 170 Bewohner*innen bereits mit Corona infiziert, elf werden im Krankenhaus behandelt. Und mittlerweile müssen sich die 200 Zimmer dort auch nur noch rund 300 Menschen teilen; im Laufe des Monats will man auf 250 kommen. Im März waren es noch 700 gewesen.

Zum Vergleich: Saisonarbeitskräfte dürfen nach Bundesrecht nur in Einzelzimmern untergebracht werden. Allerdings leben in der Lindenstraße auch einige Mütter mit Säuglingen oder Kleinstkindern. Auf ihre Nöte und Ängste hatten die Bewohner*innen seit Anfang März aufmerksam gemacht, mit Demos und Kundgebungen.

Diese wurden vom Ordnungsamt und der Polizei mit seuchenrechtlich begründeten Auflagen stets massiv eingedämmt, nur ein kleiner Bruchteil der ursprünglich angemeldeten Teilnehmer*innen durfte sich beteiligen. Anschließend wurden die Aktionen von der zuständigen Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne), einer „kleinen lautstarken Gruppe“ zugeschrieben, und die Bedenken bagatellisiert. Als die Infektionszahlen explodierten, bezeichnete Stahmann den Wert dann als „interessant für Virologen“.

Der politische Willen war schwach

Die Forderung, die Anlage zu schließen, hatte Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) zuletzt mit dem Verweis auf die fehlende Rechtsgrundlage gekontert. Die ist nun geschaffen. Dass der Senat das Abstandsgebot aber so spät erst in die Verordnung aufgenommen hat, die das zivile Leben im Land ohne viel Federlesens gestoppt hat, bedeutet nicht, dass das juristische Problem hier komplex, sondern eher, dass der politische Willen schwach war.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Die Coronapandemie geht um die Welt. Welche Regionen sind besonders betroffen? Wie ist die Lage in den Kliniken? Den Überblick mit Zahlen und Grafiken finden Sie hier.

▶ Alle Grafiken

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.