Viel Geld für nichts

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen den Ex-Polizeigewerkschaftschef wegen schweren Betrugs

Die Staatsanwaltschaft wirft Schulz vor, in den drei Jahren mehr als 75.000 Euro netto unrechtmäßig kassiert zu haben

Von Marco Carini

Zweieinhalb Jahre hat die Staatsanwaltschaft ermittelt: Nun reicht das zusammengetragene Material offenbar, um damit vor Gericht zu ziehen. Am Mittwoch teilte die Hamburger Staatsanwaltschaft mit, sie habe Anklage gegen den früheren Bundesvorsitzenden des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) André Schulz erhoben. Sie wirft dem heute 50-Jährigen „Betrug in einem besonders schweren Fall“ vor.

Schulz bezog zwischen Januar 2014 und Februar 2017 Dienstbezüge als Mitarbeiter des Landeskriminalamtes, obwohl er faktisch nicht für die Hamburger Polizei tätig war, sondern nur für den BDK arbeitete.

Schulz, der dadurch bekannt geworden ist, dass er für die Entkriminalisierung von Haschisch-Konsum warb, bestreitet das im Kern nicht. Er hält die mit seinen Vorgesetzten angeblich vereinbarte Freistellung für die Gewerkschaftstätigkeit aber für durchaus üblich und rechtmäßig, die strafrechtlichen Vorwürfe somit für „nicht nachvollziehbar“.

Als im September 2103 feststand, dass Schulz im Frühjahr 2014 BDK-Chef werde, sei ihm, so sagt es Schulz, unter Beteiligung des damaligen Hamburger Innensenators Michael Neumann (SPD) angeboten worden sein, dass sein Gehalt weiter gezahlt werde, mindestens aber zu 50 Prozent übernommen werde. Er erhielt einen 20-Stunden-Teilzeitvertrag.

Ob er diesen Vertrag hätte erfüllen müssen oder ob er tatsächlich rechtmäßig von seiner Tätigkeit freigestellt worden war, darum wird sich der vor dem Hamburger Landgericht angesetzte Prozess drehen. Schulz hat in der Vergangenheit mal davon gesprochen, freigestellt worden zu sein, dann wieder davon, seine dienstlichen Aufgaben im vereinbarten Rahmen erfüllt zu haben.

Laut staatsanwaltschaftlichem Ermittlungsstand habe Schulz aber „zu keiner Zeit“ vorgehabt, „diese Tätigkeit auch zu verrichten“, und habe folgerichtig die Stelle auch gar nicht angetreten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beamten vor, in den drei Jahren mehr als 75.000 Euro Netto unrechtmäßig kassiert zu haben. Mitangeklagt ist Schulz’ehemalige Dienstvorgesetzte, der vorgeworfen wird, seine Scheintätigkeit gedeckt zu haben.

Im März 2017 hatte Hamburgs Polizeipräsident Ralf Martin Meyer die Besoldungsregelung für Schulz gekippt und eine Überprüfung des Falls eingeleitet. Schulz hatte Meyer daraufhin „ein fragwürdiges demokratisches Grundverständnis“ vorgeworfen. Im November 2017 hatte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Schulz eingeleitet, in dessen Folge im März 2018 Schulz’ Privathaus in Hamburg und die BDK-Geschäftsstelle durchsucht wurden.