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Wer zu nahe kommt, muss zahlen

Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wollen Verstöße gegen Corona-Maßnahmen sanktionieren

Hamburg führt einen Bußgeld-Katalog ein, um Verstöße gegen Infektionsschutzmaßnahmen zu sanktionieren. Nachdem Nordrhein-Westfalen zuerst einen solchen Katalog verabschiedet hatte, waren Berlin und andere Bundesländer in den vergangenen Tagen gefolgt. Auch Niedersachsen und Schleswig-Holstein arbeiten an einer entsprechenden Sanktionsregelung.

Der Hamburger Senat beschloss den Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Auflagen am Donnerstagnachmittag in einer Sondersitzung. Die Sanktionen sollen ab dem heutigen Freitag gelten. Obwohl sich die meisten Hamburger an die geltenden Regeln hielten, gebe es täglich eine etwa dreistellige Zahl an Verstößen, sagte Innensenator Andy Grote (SPD). Es habe sogar neun Ingewahrsamnahmen gegeben. Mit dem Bußgeldkatalog sind 150 Euro beim Betreten von Spielplätzen oder bei Nichteinhalten des Mindestabstands fällig. Ungenehmigte Ladenöffnungen werden mit 2.500 Euro geahndet.

Ein Sprecher der schleswig-holsteinischen Landesregierung bestätigte, dass man ebenfalls an einem Bußgeldkatalog arbeite. Polizei und Ordnungskräfte hätten in den vergangenen Tagen vor allem auf den Dialog gesetzt. Bisher habe sich die große Mehrheit der Bevölkerung verantwortungsbewusst gezeigt. Die Phase der Eingewöhnung laufe aber langsam aus. Wer die Regeln immer noch nicht verinnerlicht habe, bei dem werde die Ansprache auch in den kommenden Wochen keine Wirkung zeigen.

In Niedersachsen wird eine entsprechende Empfehlung für die Landkreise und kreisfreien Städte derzeit mit dem Innenministerium erarbeitet und könnte ab Anfang kommender Woche greifen. Das sagte der Leiter des Krisenstabs der Landesregierung, Heiger Scholz, am Donnerstag. Nach dem Infektionsschutzgesetz seien bei Verstößen Bußgelder bis zu 25.000 Euro möglich.

Ein Verbot von Osterausflügen, wie Mecklenburg-Vorpommern es für seine Feriengebiete verhängt hat, ist in Niedersachsen nicht flächendeckend geplant. Die örtlichen Behörden könnten aber im Einzelfall zum Beispiel Strände und andere Ausflugsorte sperren. (dpa)

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