Mietinitiativen fordern Moratorium: Hilft Corona gegen Zwangsräumungen?

Initiativen verlangen die Aussetzung von Zwangsräumungen. „Wir arbeiten daran“, heißt es aus der Verwaltung des Berliner Justizsenators.

Ein mensch hält ein Stopschild gegen Zwangsräumungen in die Höhe

Zwangsräumungen sollten baldigst aufhören Foto: dpa

BERLIN taz | Die Coronakrise stellt alle BerlinerInnen vor Herausforderungen – besonders aber jene, die schon ohne die Pandemie um ein geordnetes Leben kämpfen müssen: etwa Menschen, denen die Zwangsräumung droht. So verlangt die Initiative Deutsche Wohnen enteignen noch einmal nachdrücklich ein Verbot von Zwangsräumungen sowie der Sperrung von Strom, Wasser oder Gas. Auch bei Rot-Rot-Grün ist die Forderung angekommen.

„In der Koalition wird darüber geredet“, sagte die linke Abgeordnete Katalin Gennburg am Montag der taz. Es liefen intern Prüfungen, wie ein solches Aussetzen rechtssicher gemacht werden könne – schließlich handelt es sich um einen Eingriff in die Justiz. Gennburg hofft auf eine schnelle Lösung: „Das ist ein zutiefst menschlicher Akt und überfällig.“

Zuständig für eine rechtliche Regelung ist Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne). „Wir arbeiten daran“, heißt es aus seinem Haus. Wie eine Lösung aussehen könnte, dazu wollte sich sein Sprecher Sebastian Brux nicht äußern. 2018 wurden laut der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 311 Zwangsräumungen durchgeführt, etwas weniger als im Vorjahr.

Kulanter Umgang mit Mietschulden

Kulant umgehen mit Mietrückständen wollen die Mitglieder des Verbandes der Wohnungsunternehmen in Berlin und Brandenburg (BBU), in dem auch die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften organisiert sind. Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) und BBU-Vorstand Maren Kern hätten sich am Montag noch einmal besprochen, teilte Lompschers Sprecherin Katrin Dietl mit. Es würden Einzelfallprüfungen durchgeführt werden im Sinne der Mieterinnen und Mieter. „Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen begrüßt diese Vorgehen ausdrücklich“, so Dietl.

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Sie verwies darauf, dass auch bei Räumungen aus Wohnungen des landeseigenen Bestands auf Gespräche gesetzt werde – es gelte eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land und den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften.

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