Spielbank-Konzession in Hamburg: Lizenz zum Gelddrucken

Verfassungsbeschwerde gegen die Innenbehörde: Die Lizenz für den Betrieb des Kasinos am Stephansplatz sei rechtswidrig erteilt worden.

Gebäude der Spielbank Esplanade

Es geht um viel Geld – für SpielerInnen, vor allem aber für Kasinobetreiber Foto: Axel Heimken/dpa

HAMBURG taz | Wer darf die Goldgrube am Stephansplatz­ betreiben? Der Streit über die Konzession für den Betrieb der Hamburger Spielbank war eigentlich schon entschieden. Nun aber will die unterlegene Bewerberin die Niederlage nicht hinnehmen und legt Verfassungsbeschwerde ein.

Ende 2019 hatte die Vergabestelle der Innenbehörde die Betriebslizenz für das prunkvolle Kasino in der Innenstadt erneut an die „Spielbank Hamburg Jahr + Achterfeld“ vergeben. Die gilt 15 Jahre lang. Nun legt die Gauselmann-­Gruppe aus Nordrhein-Westfalen Verfassungsbeschwerde gegen die Vergabe ein.

Die Stadt hatte die Gauselmann-­Gruppe im März 2019 aus dem Konzessionsverfahren ausgeschlossen, weil diese ihre Firmenverflechtungen nicht offengelegt hätte. Gegen diese Entscheidung hatte Gauselmann bei der Vergabekammer der Finanzbehörde ein Nachprüfungsverfahren beantragt. Die Vergabekammer konnte allerdings keine eigenen Fehler im Verfahren feststellen.

Auch eine Beschwerde der Gauselmann-Gruppe beim Hanseatischen­ Oberlandesgericht brachte keinen Erfolg. Die Richter bestätigten die Entscheidung­ im Kern und erklärten kurz vor Weihnachten, es sei ein legitimes Interesse der Stadt, zu erfahren, wer genau­ das Casino betreibt.

Diese Ansicht teilt der Hamburger Anwalt Gerhard Strate, der Gauselmann vertritt, durchaus. Doch für ihn ist in dem Konzessionsverfahren der „Eindruck entstanden, dass die Vergabestelle mit zweierlei Maß misst. Denn noch weniger als sein Mandant habe die konkurrierende Jahr-Gruppe der Konzessionsbehörde ausreichende Unterlagen über ihre Firmenverflechtungen vorgelegt. Einer der Gesellschafter der Jahrschen Spielbank KG ist die „Spielbank Hamburg Verwaltungs GmbH“ – doch welche natürliche Person hinter dieser Gesellschaft stehe, so Strate, gehe aus den Unterlagen nicht hervor.

Voreingenommene Prüfung?

Das aber ist Voraussetzung für jede Konzessionsvergabe und war für die Behörde der zentrale Grund, Gauselmann aus dem Rennen zu nehmen. „Die Familie Jahr hätte die Konzession nie bekommen dürfen, wenn die Vergabebehörde ihre eigenen Vorgaben ernst genommen hätte“, klagt der Anwalt. Einen entsprechenden Widerspruch hat die Vergabebehörde, die sich wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern mag, bis heute, trotz längst verstrichener Fristsetzung, unbeantwortet gelassen.

In der Verfassungsbeschwerde werfen Strate und eine Düsseldorfer Anwaltskanzlei nun Hamburg eine „voreingenommene Prüfung der Bewerbung“ mit dem klaren Ziel vor, die Jahr-Gruppe, die die Konzession bereits seit 1977 inne hat, erneut zum Spielbank-Betreiber­ zu machen. Denn die Verbindung zwischen dem Hamburger Senat und der Familie Jahr, die auch Mitbegründerin des „Gruner­ & Jahr“-Verlags ist, gilt seit Jahrzehnten als innig.

Zuletzt geriet dieses enge Verhältnis vor zehn Jahren in die Schlagzeilen, als der damalige Innensenator und spätere Bürgermeister Christoph Ahlhaus (CDU) im Alleingang versuchte, die Spielbankabgabe für Jahr & Co zu senken. Ahlhaus wurde von seiner Partei zurückgepfiffen. Am Ende ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Vorteilsnahme gegen Ahlhaus, weil einer der Spielbankchefs gleichzeitig Mitbegründer des Immobilienunternehmens war, bei dem Ahlhaus' Frau arbeitete und über das der spätere Bürgermeister­ sein Haus zu Vorteilskonditionen bezogen haben soll. Die Ermittlungen verliefen im Sande, doch Anfang 2010 beschloss der schwarz-grüne Senat, die Spielbankabgabe zu reduzieren, indem die Mehrwertsteuer auf sie angerechnet wird. Die Jahr-Gruppe sparte so Millionen. Und könnte nun erneut Millionen scheffeln.

Auf „rund zehn Millionen Euro Reinertrag pro Jahr“ beziffert Strate den Gewinn des Lizenznehmers aus der „eindeutig rechtswidrig erteilten Konzession“. Und: „Bei der Rolling-­Stones-Kartenaffäre ging es um einen Vorteil von höchstens 300 Euro, hier geht es um ganz andere Beträge. Wer steckt dahinter, und was sind die Motive?“, fragt der Jurist und hält die Beantwortung dieser Fragen „für einen Fall für die Staatsanwaltschaft“.

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