Mutter, Mutter, Kind

Zwei Frauen, die ein gemeinsames Kind bekommen, möchten sich beide als Eltern in die Geburtsurkunde eintragen lassen. Warum das bisher nicht erlaubt ist und wie das Paar für das Recht auf Mitmutterschaft kämpft
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„Warum heißt es nicht einfach Elternteil 1 und Elternteil 2? Davon geht doch die Welt nicht unter“: Die schwangere Gesa Teichert-Akkermann (rechts) und ihre Frau Verena Foto: Moritz Küstner