Seehofers Rückzieher bei der Gesichtserkennung

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat Regelungen zur automatisierten Gesichtserkennung aus dem Entwurf für das neue Bundespolizeigesetz herausnehmen lassen. Zum Einsatz dieser umstritten Technologie habe er „noch einige Fragen“, sagte Seehofer am Freitag vor Beginn des EU-Innenministertreffens in Zagreb.

Sein Ministerium stellte in Berlin klar, dass die automatische Gesichtserkennung keineswegs vom Tisch sei. Vor einer Verankerung im Gesetz wünsche der Minister aber eine „breite Debatte“, um für „gesellschaftliche Akzeptanz“ zu werben. Kritiker der Gesichtserkennung warnen, die Technologie könne Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte verletzen.

Seehofer sprach in Zagreb selbst von „schwierigen juristischen und praktischen Fragen“. Der Einsatz dieser Technologie sei „keine ganz nebensächliche Angelegenheit“. Deshalb habe er die Novelle des Bundespolizeigesetzes „ohne diesen Passus auf den Weg gebracht“. Das Thema Gesichtserkennung solle nun „im parlamentarischen Raum“ diskutiert werden. „Das muss schon alles sehr sorgfältig gemacht werden.“

Zuvor hatten sich unter anderem SPD, Grüne und FDP sowie der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisch zur automatisierten Gesichtserkennung geäußert.

Horst Seehofers Rückzieher bedeutet nach Angaben seines Ministeriums keinesfalls das Aus für solche Überlegungen. „Die automatische Gesichtserkennung ist aus unserer Sicht nach wie vor sinnvoll“, sagte ein Sprecher in Berlin. Sie sei ein „wertvoller Beitrag zur Arbeit der Polizei“ für die Sicherheit etwa an Bahnhöfen und Flughäfen. (afp)