Neue Details im Fall Franco A.

Gerichtsbeschluss gibt Einblick in Pläne des mutmaßlichen Terroristen

Von Sebastian Erb

Was hatte der Prepper und Soldat Franco A. vor? Diese Frage stellt sich, seitdem er 2017 erwischt wurde, als er auf dem Wiener Flughafen eine Pistole aus einem Versteck holen wollte. Außerdem kam heraus, dass er zur gleichen Zeit unter der Identität eines syrischen Asylbewerbers lebte. Die Tarnung eines Terroristen?

Am Dienstag wurde nach einem langen Instanzenstreit bekannt, dass sich Franco A. nun doch wegen der „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ vor Gericht verantworten muss. Der jetzt veröffentlichte Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22. August gibt neue Einblicke in die Gedankenwelt und Pläne des mutmaßlichen Rechtsterroristen.

Seine rechtsextreme Gesinnung war zwar bereits bekannt, in dem Gerichtsbeschluss werden nun aber weitere Äußerungen zitiert: „Mein Glaube ist mein Deutschtum“, „Israel regiert die USA“, oder: „Hitler steht über allem“. Bei ihm seien außerdem Bücher wie Hitlers „Mein Kampf“ gefunden worden.

Spätestens ab 2015 habe Franco A. ernsthaft die Anwendung von Gewalt verfolgt, heißt es im Beschluss. Neben dem damaligen Außenminister Heiko Maas (SPD) und der Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) soll er auch die Vorsitzende der Amadeu-Antonio-Stiftung Annetta Kahane im Blick gehabt haben.

Bekannt war, dass Franco A. am 22. Juli 2016 die Tiefgarage der Stiftung in Berlin ausspähte und Autokennzeichen fotografierte. Das Gericht stellt dies nun aber in zeitlichen Zusammenhang mit anderen Ereignissen: Drei Tage nach dem Ausspähen der Tiefgarage hat A. sich demnach um Ersatzteile für eine Pistole gekümmert. Am Folgetag unternahm er Schießübungen mit einem G3-Gewehr.

Die Sachlage spreche mit hinreichender Wahrscheinlichkeit dafür, „dass der Angeklagte sich bereits konkret mit einer möglichen Methode der Tatbegehung befasste und einen möglichen Tatort in den Blick nahm“, so das Gericht. Es komme nicht darauf an, für wann er die Tat geplant habe, sondern ob.