Gutachten zum Mietendeckel: Streit übers Deckeldatum

Mit dem MIetendeckelgesetz sollen Mieterhöhungen ab dem 18. Juni für unwirksam erklärt werden. Ein Gutachten formuliert Zweifel.

Hausfassade

Darf es noch ein bisschen teurer werden? Foto: dpa

BERLIN taz | Ein von der CDU beauftragtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Abgeordnetenhauses äußert Zweifel an der Zulässigkeit der geplanten Rückwirkung des Mietendeckels. Der Senat hatte mit dem Beschluss über „Eckpunkte für ein Berliner Mietengesetz“ am 18. Juni verkündet, Mieterhöhungen, die nach diesem Datum vereinbart wurden, mit Inkrafttreten des Gesetzes für unwirksam zu erklären.

Damit sollten Mitnahmeeffekte der Vermieter vorgebeugt werden: Bereits in den wenigen Tagen zwischen Bekanntwerden der Pläne und dem Senatsbeschluss hatte der Eigentümerverband Haus und Grund seine Mitglieder zu Mieterhöhungen animiert.

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, das „gewichtige Gründe“ dafür sprächen, dass diese Stichtagsregelung „einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird“. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Stefan Evers, sprach von einem „vernichtenden Zeugnis“ für den Senat und forderte die Koalition auf, den „unsozialen, ungerechten und unrechtmäßigen ,Mietendeckel'“ zu stoppen.

Im Detail ist das Gutachten nicht so eindeutig. Das allgemeine Rückwirkungsverbot für Gesetze etwa darf durchbrochen werden, „wenn zwingende Gründe des gemeinen Wohls“ dafür sprechen.Als solche kommen Mitnahmeeffekte allerdings eher nicht in Betracht, da es sich dabei um Mieterhöhungen handele, „die nach Bundesrecht rechtmäßig sind“. Ein möglicher Geminwohlgrund seien hingegen „umfassende Verdrängungsprozesse und daraus resultierende soziale Verwerfungen“.

Streitfrage Eigentumsschutz

Für problematischer halten die Autoren den Eingriff in die „Eigentumsrechte der Wohnungseigentümer“. Im Juli hatte das Bundesverfassungsgericht jedoch in einem Urteil zur Mietpreisbremse entschieden, Vermieter könnten im Bereich des Mietrechts „nicht auf den Fortbestand einer ihnen günstigen Rechtslage vertrauen“. Eindeutig urteilten die obersten Richter: „Ihr Vertrauen, mit der Wohnung höchstmögliche Mieteinkünfte erzielen zu können, wird durch die Eigentumsgarantie nicht geschützt, weil ein solches Interesse seinerseits vom grundrechtlich geschützten Eigentum nicht umfasst ist.“

Womöglich sei der rückwirkende Eingriff erst ab der „Einbringung eines Gesetzentwurfes in das Parlament“ rechtens, heißt es im Gutachten. Die Linken-Abgeordnete Gaby Gottwald beurteilt das Gutachten auf taz-Anfrage gelassen. Es sei „sehr vorsichtig formuliert“ und gebe dem Senat „in großen Teilen recht“. Sie betonte, dass eine Gemeinwohlanforderung des Gesetzes vorliege.

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