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Ein Schnitt in die richtige Richtung

Kann es etwas Inhumaneres als eine Kastrationspflicht geben? Trotzdem erweist sich der Zwang, der seit 2011 in Norddeutschland erprobt wird, als effizient angewandter Tierschutz: Paradox, das dies grundsätzliche Fragen zum Umgang mit dem Anderen aufwirft, das wir Tiere nennen

Von Teresa Wolny

Rund zwei Millionen Katzen leben laut dem deutschen Tierschutzbund ohne Besitzer*innen auf Deutschlands Straßen. Sie sind die Nachfahren nichtkastrierter Hauskatzen, die sich in rasantem Tempo vermehren können. Eine Katze kann zwei bis dreimal im Jahr zwischen zwei bis sieben, in seltenen Fällen sogar zehn Junge bekommen. Eine Rechnung des Tierschutzbunds ergibt, dass nur drei überlebende Katzenjunge, die sich mit fremden PartnerInnen paaren, in zehn Jahren theoretisch 240 Millionen Abkömmlinge zeugen können. „Eine Katze führt zur nächsten“ soll Katzenliebhaber Ernest Hemingway einmal gesagt haben und fasst das Problem damit sehr gut zusammen. Um die Überpopulation von frei lebenden Hauskatzen einzudämmen, gibt es in Bremen seit 2011 eine Kastrationspflicht. Auch in vielen niedersächsischen Gemeinden gibt es die Vorschrift, Katzen mit Freigang zu kastrieren.

In Bremen scheint die Kastrationspflicht acht Jahre nach ihrer Einführung Wirkung zu zeigen:„Früher hatten wir in der Hochzeit im Sommer 400 bis 500 Katzen bei uns, heute sind es ungefähr 120“, sagt Gaby Schwab vom Tierheim Bremen. Ungefähr 90 Prozent der Tiere könnten vermittelt werden. Katzen verlassen das Tierheim in Bremen immer kastriert.

Seit einem Jahr gibt es dafür eine eigene Praxis auf dem Gelände. Eigentlich muss die Stadt sich um gefundene Tiere kümmern. Wie in vielen Städten übernimmt auch in Bremen das Tierheim diese Aufgabe und wird daher von der Stadt bezuschusst.

„Liebe ist immer ein wunderbares Motiv, aber oft kein gutes Argument“

Philipp Bode, Philosoph, Lüneburg

Das Tierheim arbeitet eng mit der Katzenhilfe Bremen zusammen. Diese kümmern sich sowohl um die medizinische Versorgung als auch um die Kas­tration der frei lebenden Katzen. Die Tiere werden in Lebendfallen gefangen, anschließend versorgt und nach ungefähr einer Woche wieder ausgesetzt, sofern sie keine gesundheitlichen Probleme haben, erklärt Ilse Duhr, Vorsitzende der Katzenhilfe. Auch danach werden die Katzen versorgt, die Katzenhilfe kümmert sich etwa um die Fütterung. Momentan würden etwa 200 frei lebende Katzen gefüttert, sagt Duhr.

Auch diese Zahl hat seit der Kastrationspflicht abgenommen: „Früher waren es 400 Katzen, die wir draußen gefüttert haben.“ Die Katzenhilfe wird durch Spenden finanziert, die Kastrationen und die medizinische Versorgung kostet jährlich etwa 90.000 Euro. Je nach Geschlecht und Tierärzt*in kostet eine Kastration 70 bis 140 Euro. Der Eingriff führt neben der Unfruchtbarkeit auch zu einem verminderten Sexualtrieb. Insbesondere Kater legen anschließend oft weniger weite Strecken zurück, damit sinkt auch die Verletzungsrate im Straßenverkehr.

Auch Sönke Hofmann, Geschäftsführer von Naturschutzbund (Nabu) in Bremen befürwortet die Kastration, sieht darin aber nur einen ersten Schritt. Das Problem bei Katzen mit Freigang, ob mit Besitzer*in oder nicht, sei ihr stark ausgeprägter Jagdtrieb. Während Altvögel normalerweise in der Lage seien, den Katzen auszuweichen, sind die unbeholfenen Jungvögel in den Frühlingsmonaten leichte Beute.

Katzen seien Haustiere und müssten als solche im Haus bleiben, sagt Hofmann. In einigen Gebieten seien bestimmte Reptilienarten durch Hauskatzen bereits komplett ausgerottet worden. Marder oder Eichhörnchen jagen und fressen die Kleintiere zwar ebenfalls, deren Populationen werden etwa durch Witterungseinflüsse reguliert. Die Überpopulation von Hauskatzen könne das Ökosystem aber nicht tragen. Hofmann kritisiert, dass Katzen im Gegensatz zu Hunden als Haustiere gelten, deren Pflege und Erziehung nicht viel Zeit in Anspruch nimmt, da sie sich draußen frei bewegen könnten. Besonders junge Katzen ließen sich leicht als reine Hauskatzen erziehen, auch bei älteren sei dies mit größerem Aufwand noch möglich. „Die Kastration ist gut, dämmt das Problem aber nur ein. Der eigentliche Schritt der wirklich etwas bringt, wäre, eine Katze von vornherein dahin zu erziehen, dass sie im Haus bleibt.“

Philipp Bode ist Tierethiker an der Leuphana-Universität in Lüneburg. Er stellt die Haltung von Haustieren insgesamt infrage. Bisher standen in der Tierethik vor allem die Tiere im Vordergrund, die als Nahrungsmittel getötet oder zu Forschungszwecken genutzt werden. Erst seit ein paar Jahren steht auch der Bereich der sogenannten Unterhaltungstiere in der Diskussion. Bode bezeichnet sich als Abolitionisten, vertritt in der Tierethik also die moralische Gleichstellung von menschlichen und „tierlichen“ Interessen. Das schließt in der Konsequenz das Besitzen von Haustieren aus. Oft werde die Diskussion eher emotional statt argumentativ geführt, außerdem würden diese beiden Ebenen oft verwechselt. „Wenn ich argumentativ und jemand anderes emotional diskutiert, haben wir beide in gewisser Weise Recht“, sagt Bode. „Die Kastration ist okay, mein Problem liegt viel weiter vorne.“

Die Frage nach der tierethischen Bewertung der Kastrationspflicht sei ein Lehrstück über das Ernstnehmen moralischer Belange von Tieren. Aus einer streng egalitaristischen Perspektive heraus sei die Kastration von Katzen in gleicher Weise zu beurteilen wie die Kastration von Menschen und wäre demnach strikt abzulehnen. In der Praxis ist dies schwierig, schließlich sind wir Menschen eindeutig die Verursacher*innen der Überpopulation von Katzen. In diesem Zusammenhang kommt die Hilfspflicht ins Spiel, mit der einige Tierethiker*innen argumentieren. Dabei wird etwa ein Unterschied zwischen wilden und domestizierten Tieren gemacht. Bei letzteren wiegt die Pflicht einzugreifen höher, da die Menschen für das Leid der Tiere direkt verantwortlich sind.

Katztration im Norden

Etwa 290.000 Katzen streunen in Niedersachsen.Darauf haben 2011 zunächst Oldenburg und dann Bremen mit Ortsrecht reagiert.

Dem Beispiel gefolgt sind in Niedersachsen 300 Kommunen, zehnmal so viele wie in Schleswig-Holstein.

Seit 2013 erlaubt das Tierschutzgesetz Landesregierungen, Gebiete mit überhöhtem Katzenbestand zu bestimmen.

„Normalerweise ist es so, dass wir positive und negative Pflichten hierarchisieren“, erklärt Bode. Die (negative) Unterlassungspflicht wiege in der Regel stärker als die (positive) Hilfspflicht. Im Fall der Katzen träfen nun zwei negative Pflichten aufeinander: Die Befürworter*innen sehen sich in der Pflicht, durch Kastration so wenige Katzen wie möglich draußen herumlaufen zu lassen, damit möglichst wenige etwa an Hunger oder Krankheiten leiden. Den Gegner*innen würde es stattdessen darum gehen zu verhindern, dass den Katzen durch den Eingriff der Kas­tration Gewalt angetan wird. Inwieweit eine Kastration unter Narkose und eine anschließende Versorgung tatsächlich gewalttätiger sind, als die Tiere auf der Straße ihrem Schicksal zu überlassen, ist eine andere Frage. Fest steht aber: Mit Tierliebe allein ist es nicht getan. „Liebe ist immer ein wunderbares Motiv, aber oft kein gutes Argument“, so Bode.

„Aus tierethischer Perspektive gibt es gute Argumente, die Haustierhaltung generell infrage zu stellen“, sagt auch Philipp Bruck, Sprecher der BAG Tierschutz bei den Grünen und Abgeordneter in Bremen. Gleichzeitig sieht er in Katzen und Hunden aber auch wichtige Begleiter für die Menschen und fordert neben guter Haltung eine verpflichtende Registrierung von Tieren, um diese im Zweifelsfall wieder zu ihrer Besitzer*in zurückzubringen.

Katzen sind dabei nicht die einzigen frei lebenden Tiere, die sich den Stadtraum mit den Menschen teilen müssen. Ein anderes, weniger niedliches Beispiel sind die Stadttauben. Auch für diese fordern die Grünen Versorgung und Populationskontrolle. Bruck zufolge könne dies durch betreute Taubenschläge gewährleistet werden.

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