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Lompscher bleibt bei Absenkung

Bausenatorin sieht im Mietendeckel keinen Widerspruch zur Verfassung

Stadtentwicklungssenatorin Katrin ­Lompscher (Linke) teilt verfassungsrechtliche Bedenken gegen ihre Pläne zum Mietendeckel nicht. Innensenator Andreas Geisel (SPD) hatte erklärt, es sei nicht möglich, Bestandsmieten abzusenken, und dabei auf den Schutz des Eigentums im Grundgesetz hingewiesen. Geisel habe in seiner Argumentation nicht Bezug genommen auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Mietpreisbremse, die erst im August verkündet wurde, sagte Lompscher am Mittwoch: „Da hat das Gericht klar argumentiert, warum es nicht so ist, dass ein Vermieter darauf vertrauen kann, dass sich das Recht nicht ändert.“ Er müsse auch hinnehmen, dass seine Einkünfte beschränkt werden. „Was wir vorhaben, ist natürlich ein Eingriff ins Eigentum, aber höchstmögliche Mieteinkünfte sind ausdrücklich nicht geschützt durch die Eigentumsgarantie“, so Lompscher.

Die Absenkungsmöglichkeit müsse Teil des Gesetzes bleiben: „Wir haben es in den Eckpunkten so beschlossen, und es ist vor allem mit Blick auf das Ziel des Gesetzes notwendig. Wir wollen den Wohnungsmarkt wieder in eine Balance bringen, und dazu gehört es, nicht nur Mieten zu stoppen und nicht nur bei Wiedervermietungen eine Mietobergrenze zu haben, sondern auch, dass überhöhte Mieten abgesenkt werden.“

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