Andreas Speit Der rechte Rand: Wo rechte Waffensammler vor Gericht stehen
Wie viele der Waffen, die Marcel M. und Oliver M. in einer Wohnung in Stöcken bei Hannover gehortet haben sollen, funktionsfähig waren, das prüft die Generalstaatsanwaltschaft Celle noch. Zwischenstand bei der Anklageerhebung waren 33 – darunter vollautomatische Maschinenpistolen und halbautomatische Kurzwaffen. Sichergestellt hatte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung im März aber über 50 Waffen und etwa 3.650 Schuss Munition.
Am kommenden Mittwoch beginnt das Verfahren gegen Vater und Sohn wegen eines gemeinschaftlich begangenen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Bei der Durchsuchung der Wohnung des 30-jährigen Marcel M. hatte die Polizei auf Computern und Datenträgern zudem Dateien mit „nationalsozialistischen“ und „rechtsextremen“ Inhalten gefunden. Das habe „einen Rückschluss auf die Motivation“ zugelassen, schreibt die Staatsanwaltschaft.
Die Waffen nebst Munition soll Marcel M. in Absprache mit seinem Vater im Darknet gekauft haben. Der 53-jährige Oliver M. habe die Lieferungen abgeholt und „in Kenntnis ihres Inhalts“ in die gemeinsam genutzte Wohnung gebracht. Dort fanden die Beamten auch eine große Menge Bargeld. Die rund 98.000 Euro wurden eingezogen, da es „belastbare Anhaltspunkte“ dafür gebe, dass das Geld aus „rechtswidrigen Taten“ stamme.
Bei der Durchsuchung soll Marcel M. zudem einen Polizisten unvermittelt ins Gesicht geschlagen haben, um zu verhindern, dass die Beamten in die Wohnung gelangen. Der angegriffene Beamte erlitt Gesichts- und Schädelprellungen.
Der Vater soll nach der Festnahme seines Sohnes zwei weitere Gewehre in seine Wohnung gebracht haben. Am 25. Juli stellte die Polizei auch diese Waffen sicher. Marcel und Oliver M. sitzen mittlerweile beide in Untersuchungshaft.
Andreas Speitarbeitet als freier Journalist und Autor über die rechte Szene nicht nur in Norddeutschland.
Wegen der Vorbereitung eines Anschlages hat die Generalstaatsanwaltschaft sie jedoch nicht angeklagt. Obwohl die Ermittler nachvollziehen konnten, dass mit einem Notebook von Marcel M. Internetseiten zu den meisten Terroranschlägen und Amokläufen der vergangenen Jahre abgerufen worden seien, gebe es in den Daten keine „Hinweise auf einen konkret geplanten Einsatz der Waffen, etwa einen Anschlag, zu dem sich der Angeschuldigte Marcel M. bereits fest entschlossen gehabt hätte“, heißt es in einer Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft. „Der Anfangsverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat konnte daher durch die Ermittlungen nicht erhärtet werden.“ Es sind erst einmal acht Prozesstermine angesetzt.
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