Urteil zu Kindesmissbrauch in Lügde: Hohe Haftstrafen für Angeklagte

Im Prozess um massenhaften sexuellen Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Lügde hat das Gericht lange Gefängnisstrafen verhängt.

Der Angeklagte Andreas V. hält sich mit einer Hand, die wohl aufgrund einer Krankheit Kratzspuren aufweist, einen Aktenordner vor das Gesicht

Der 56-jährige Angeklagte Andreas V. erhielt eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren (Archivfoto) Foto: dpa

13 Jahre Haft für Andreas V., Mario S. muss für 12 Jahre ins Gefängnis. Im Anschluss an die Haft erwartet die beiden Hauptangeklagten im sogenannten Lügde-Prozess eine Sicherungsverwahrung. Damit kommen die beiden Täter de facto nie wieder in Freiheit.

Mit diesem Urteil, das Richterin Anke Grudda am Donnerstag im Landgericht Detmold verkündete, geht der Prozess um den wohl bislang drastischsten Fall sexueller Gewalt an Kindern zu Ende. Zehn Wochen lang hatte das Gericht verhandelt, beiden Männern wird hundertfacher sexueller Missbrauch auf einem Campingplatz in Lügde-Elbrinxen vorgeworfen. Manche Kinder waren zum Tatzeitpunkt gerade mal drei Jahre alt.

Mit ihrem Urteil folgt Richterin Grudda zu großen Teilen dem Plädoyer der Staatsanwalt. Die Staatsanwaltschaft forderte für Andreas V. 14 Jahre mit anschließender Sicherungsverwahrung, für Mario S. 12 Jahre und sechs Monate plus Sicherungsverwahrung.

In den vergangenen Wochen hatte das Gericht über 30 Zeugen angehört, darunter vor allem Opfer, aber auch Eltern, andere Angehörige und Betreuungspersonen in Jugendhilfeeinrichtungen.

Mitte Juli wurde bereits ein dritter Angeklagter wegen Anstiftung und Beihilfe zum Missbrauch zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Heiko V. war an den Taten auf dem Campingplatz nicht direkt beteiligt, hat aber in einigen Fällen im Internet zugeschaut. Zudem besaß er über 30.000 Dateien mit kinderpornografischem Material. Dieses Urteil war vielfach auf Unmut gestoßen, einigen Nebenkläger*innen und Teile der Öffentlichkeit empfanden es als zu mild. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt, sie hatte zwei Jahre und neun Monate Haft gefordert. Diese Höhe der Freiheitsstrafe kann nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Offenkundiges Behördenversagen

Alle drei Täter haben zu Prozessbeginn die Taten gestanden. Das offenkundige Behördenversagen spielte im Prozess keine Rolle. Im Laufe der Ermittlungen wurde offenbar, dass die Polizei in der Vergangenheit Anzeigen von Eltern nicht nachging. Ermittlungen wurden verschleppt, Beweismaterial verschwand oder wurde nicht vollständig ausgewertet, elektronische Akten wurden manipuliert. Als das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen den Ermittler*innen in Lippe Hilfe schicken wollte, lehnten diese ab. Auch das Jugendamt Hameln-Pyrmont, Niedersachsen, war involviert. Es hatte dem arbeitslosen Hartz-IV-Empfänger Andreas V. eine Pflegetochter vermittelt, obwohl das Jugendamt Lippe davor gewarnt hatte.

Der Fall Lügde hat ein politisches Nachspiel. Der Düsseldorfer Landtag hatte im Juni einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Das Parlamentsgremium soll das Vorgehen der Ermittlungsbehörden, der Jugendämter und der nordrhein-westfälischen Landesregierung im Fall Lügde durchleuchten.

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