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Letzte Frist im Düngestreit

Deutschland bekommt Quittung für mangelnden Grundwasserschutz

Die Bundesregierung schützt das Grundwasser nicht genügend vor zu viel Dünger und Nitrat – und verstößt damit weiter gegen EU-Recht. Das sagte die EU-Kommission am Donnerstag und setzte Deutschland eine letzte Frist von zwei Monaten: Hat sich bis dahin nichts Grundlegendes getan, dürfte der Fall erneut vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen. Am Ende könnte ein tägliches Zwangsgeld von 850.000 Euro stehen.

Die Brüsseler Behörde und die Bundesregierung streiten seit Jahren über die hohe Nitratbelastung deutscher Gewässer. Der Stoff stammt meist aus in der Landwirtschaft ausgebrachter Gülle. Wird zu viel damit gedüngt, sammeln sich Rückstände in Grundwasser und Gewässern. Aus Nitrat kann Nitrit entstehen, das bei Säuglingen unter anderem Blausucht und allgemein Krebs auslösen kann.

Vor einem Jahr hatte der EuGH Deutschland bereits verurteilt. Die Kommission monierte nun, dass die Bundesregierung daraus nicht die nötigen Konsequenzen gezogen habe. Laut Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth geht die Kommission dabei nicht auf die jüngste Regelverschärfung für das Ausbringen von Dünger ein, auf die sich Umweltministerin Svenja Schulze (SPD) und Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) im Juni mit den Ländern geeinigt hatten. Umgesetzt sind aber bislang ohnehin nur wenige der Vorschläge.

„Im Grunde wird jetzt deutlich, dass wir in der Vergangenheit zu langsam waren“, sagte Flasbarth. Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) gelobte, „dass wir jetzt in die Pötte kommen“. Leif Miller vom Umweltverband Nabu erklärte „die Flickschusterei beim Düngerecht“ für „hochnotpeinlich“. Mit ihrer „Untätigkeit schadet die Bundesregierung nicht nur dem Grundwasser, sondern auch den Insekten“, zudem fehle den Landwirten die Planungssicherheit. Der Deutsche Bauernverband sah das Problem bei den Brüsselern: Die „Salamitaktik“ bei den Nachforderungen lasse zweifeln, „dass es der EU-Kommission um die Sache geht“. Beate Willms

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