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Gesundheits-Aufmarsch vor der Sommerpause

Gleich drei Gesetzentwürfe präsentierte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Mittwoch in Berlin. Vor allem einer von ihnen sorgt für Unmut bei den Krankenkassen

Nicht vielleicht doch noch arbeitsfähig? Foto: Karsten Thielker

Von Julian Schmidt-Farrent

Aus der Traum vom Karriere­sprung: Auf seiner Pressekonfe­renz am Mittwoch musste Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den anwesenden Medienvertretern erst einmal erklären, warum nur eine Stunde zuvor seine Parteichefin und nicht er die Zügel im Verteidigungsministerium übergeben bekommen hatte. Dabei kam Spahn eigentlich mit einem ganzen Paket an gesundheitspolitischen Neuerungen vor die Presse. Gleich drei Gesetzentwürfe aus seinem Hause hatte das Kabinett frisch abgesegnet. Mit dabei: die komplette Umstrukturierung der Medizinischen Dienste der Krankenversicherungen (MDK). Vor allem die Krankenkassen hatten dagegen bis zuletzt heftig protestiert.

Die MDK sind bislang formal unabhängige Stellen, die Gutachten rund um die medizinische Versorgung erstellen. Finanziert werden die Dienste von den Kassen. Sie sollen unter anderem feststellen, ob beispielsweise Kliniken ihre Leistungen richtig abgerechnet haben oder ob ein Antrag auf Arbeitsunfähigkeit rechtmäßig ist. Gerade hier hatten Sozialverbände kritisiert, dass die Dienste oft rein nach Aktenlage entscheiden würden. Bundesweit gibt es 15 verschiedene solcher MDK, fast jedes Bundesland hat seinen eigenen. Die Aufsicht wird dabei jeweils von den Verwaltungsräten geregelt, in denen bislang lediglich Vertreter der Krankenkassen das Sagen haben.

Genau das soll sich nun ändern. Gesundheitsminister Spahn möchte die MDK in unabhängige Körperschaften öffentlichen Rechts umwandeln, im Verwaltungsrat sollen zukünftig auch Vertreter von Ärzten und Patienten eine Stimme bekommen. Damit würden die Dienste von nun an unabhängig von den Kassen organisiert, argumentiert der Minister. „Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass der Medizinische Dienst neutral prüft und handelt“, so Spahn. Er reagiert damit auch auf Vorwürfe von Sozialverbänden, die die Dienste als verlängerten Arm der Krankenkassen bezeichnet hatten.

Die üben derweil heftige Kritik: „Die geplanten Reformen gefährden die Sozialpartnerschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung und damit eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung“, moniert Volker Hansen, Verwaltungsratsvorsitzender des Branchenverbands GKV. Immerhin sehe der Kabinettentwurf die Stimmenmehrheit der Vertreter von Versicherten und Arbeitgebern in den Verwaltungsräten vor, so Hansen.

Die FDP teilt die Bedenken der Kassen. Zwar begrüße man die Umstrukturierung im Sinne der Patienten, so Christine Aschenberg-Dugnus, Gesundheitsexpertin der FDP im Bundestag. „Die Umgestaltung der Verwaltungsräte sehen jedoch wir kritisch, da der Verwaltungsrat mit der Begutachtung selbst nichts zu tun hat.“

Für den Sozialverband VdK geht der Gesetzentwurf nicht weit genug. Mit 16 Sitzen seien die Kassen gegenüber 5 Vertretern von Patienten deutlich überrepräsentiert, so VdK-Präsidentin Verena Bentele. Und auch die Linkspartei zeigt sich nicht zufrieden: Mit den neu geschaffenen Sitzen für Vertreter der Ärzte würden genau die Leistungserbringer im Verwaltungsrat sitzen, „die ja durch den MDK geprüft werden sollen“, so deren gesundheitspolitischer Sprecher Harald Weinberg.

Neben der Umstrukturierung der Medizinischen Dienste präsentierte Spahn zudem auch einen Gesetzentwurf für eine Impfpflicht vor Masern in Kindergärten und Schulen. Daneben wolle das Ministerium mit einer Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel einen fairen Wettbewerb zwischen Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken schaffen. Unklar bleibt allerdings, ob das Vorhaben nicht gegen EU-Recht verstößt.

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