Ermittlungen gegen „Politische Schönheit“: Künstler sind doch keine Kriminelle

Das Verfahren gegen das ZPS wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ wird eingestellt. Der Staatsanwalt bekommt andere Aufgaben.

Philipp Ruch hat ein verschmiertes Gesucht und trägt einen Anzug

Philipp Ruch war wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ angeklagt worden Foto: dpa

BERLIN taz | Die Ermittlungsverfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen Philipp Ruch und die Künstleraktionsgruppe „Zentrum für politische Schönheit“ (ZPS) wird eingestellt. Dies ist das Ergebnis einer Besprechung zwischen der Staatsanwaltschaft Gera, dem Generalstaatsanwalt und dem Thüringer Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) vom Montag.

Die Staatsanwaltschaft Gera hatte den ZPS-Gründer Ruch angeklagt, weil die Gruppe im November 2017 behauptet hatte, den rechtsextremen AfD-Politiker Björn Höcke auszuspähen. Der ermittelnde Staatsanwalt Martin Zschächner war wegen umstrittener Urteilsbegründungen und einer von Zeit Online recherchierten Spende in Höhe von 30 Euro an die AfD in die Kritik geraten.

Zschächner wird „auf eigenen Wunsch bis zur endgültigen Klärung der medial gegen ihn erhobenen Vorwürfe mit anderen Aufgaben in der Staatsanwaltschaft Gera betraut“, teilte eine Sprecherin der Thüringer Staatskanzlei mit. Ebenso werde er von seinen Aufgaben als Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Gera vorläufig entbunden. Das „Zentrum für politische Schönheit“ hatte Zschächner vorgeworfen, gegenüber Medien zwar als Pressesprecher aufzutreten, aber zu verschweigen, das er selbst der ermittelnde Staatsanwalt ist.

Zschächner stellte beispielsweise im September 2017 ein Verfahren gegen ein AfD-Mitglied ein, das wegen rassistischer Tweets angezeigt worden war. Die Äußerung, „Afros“ seien nicht „wie wir“, sondern „Urmenschen, [die] in eine Zivilisation hineingezwungen worden“ seien, sei „weder beschimpfend noch böswillig verächtlich machend“, sondern „eine wertende Äußerung zur menschlichen Kultur- und Zivilisationsgeschichte, die von der Meinungsfreiheit gedeckt“ sei, schrieb der Staatsanwalt.

Der Satz „Es beginnt die Übernahme durch den Islam. Deutschland stirbt“ sei eine „harmlose Äußerung, die auf die unbestreitbar vorhandene Bevölkerungsentwicklung in Deutschland Bezug nimmt“, so Zschächner in dem Dokument weiter.

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