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210 Prozent für Kitas sind okay

Das Verwaltungsgericht lehnt eine Musterklage gegen eine Grundsteuererhöhung in Flensburg ab

Die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B in Flensburg um 210 Prozentpunkte ist rechtens. Die Musterklage des Eigentümervereins Haus & Grund Flensburg wurde am Mittwoch vom Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig abgewiesen.

Hintergrund der Klage ist ein Beschluss der Flensburger Ratsversammlung von 2016, eine Offensive zur Verbesserung der Kita-Qualität auch durch die Anhebung der Grundsteuer-Hebesätze zu finanzieren. Gegen die folgenden Steuerbescheide wurden insgesamt rund 14.000 Widersprüche eingelegt. Auch Haus & Grund legte als betroffener Grundstückseigentümer Widerspruch ein und erhob Klage. Nach Ansicht der Klägerin ist die Verknüpfung zwischen Kita-Offensive und Hebesatzerhöhung eine unzulässige Zweckbindung.

Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Es machte deutlich, dass die Stadt bei der Festsetzung von Grundsteuer-Hebesätzen einen sehr weitgehenden, verfassungsrechtlich begründeten Spielraum habe. Die maßgeblichen rechtlichen Grenzen, die sich insbesondere aus dem Haushaltsrecht ergeben, seien nicht überschritten worden. Höchstsätze für Hebesätze, die der Erhöhung in Flensburg entgegenstehen könnten, gebe es in Schleswig-Holstein nicht.

Zudem sei die Steuer im rechtlichen Sinne nicht zweckgebunden erhoben worden, da in den entsprechenden Verordnungen keine Verknüpfung zwischen ihrer Erhebung und den Ausgaben besteht. Vielmehr sei es eine politische Willensbekundung des Rates gewesen, das Geld für die Kita-Offensive einzusetzen.

Flensburgs Kämmerer Henning Brüggemann zeigte sich erleichtert. „Wir haben eine Haushaltssituation, die nicht erfreulich ist und wenn anders entschieden worden wäre, hätte ich Haushaltsprobleme gehabt.“ Das Urteil bestätige, dass Gemeinwohl- Einzelinteressen überwögen. (dpa/lno)

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