USA kritisieren deutsche Regierung: Fluchthilfe für Terroristen
Das Weiße Haus ist über die Abschiebung eines Terroristen der „Sauerland-Gruppe“ verärgert. Die USA hatten einen Auslieferungsantrag gestellt.
Als Mitglied der sogenannten Sauerland-Gruppe war der 40-Jährige Teil einer Terrorzelle, die mehrere Sprengstoffanschläge vorbereitete. Er wurde 2007 in Medebach im Sauerland festgenommen. Seine Freiheitsstrafe, zu der ihn das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verurteilt hatte, hatte Y. bereits im Oktober 2018 vollständig verbüßt. Bereits vor diesem Termin betrieben die USA wegen eigener Ermittlungen ein Auslieferungsverfahren. Das OLG Frankfurt lehnte eine Auslieferung an die USA aber ab.
Die USA beschuldigen Y., an der Ermordung amerikanischer Staatsbürger in Afghanistan beteiligt gewesen zu sein. Der US-Botschafter in Deutschland, Richard Grenell, warf den deutschen Behörden vor, „gegen die Bestimmungen und den Geist unseres Auslieferungsabkommens“ verstoßen zu haben. Whitaker kritisierte mit Blick auf Adem Y.: „Die deutsche Regierung hat sich geweigert, jegliche Verantwortung für seine Nichtauslieferung an die Vereinigten Staaten zu übernehmen, hat ihre vertraglichen Verpflichtungen missachtet und die Rechtsstaatlichkeit untergraben.“
Aus dem Auswärtigen Amt hieß es zu dem Fall, es handele sich um „eine Entscheidung der unabhängigen Justiz, die nach rein rechtsstaatlichen Kriterien getroffen wurde“.
Die Atmosphäre ist angespannt
Der US-Sender CNN berichtete, US-Vizeaußenminister John Sullivan habe Bundesaußenminister Heiko Maas – der am Mittwoch in Washington war – und die deutsche Botschafterin Emily Haber wegen des Falls zum Gespräch gebeten. Die Atmosphäre bei dem Treffen im Ministerium sei angespannt gewesen.
Der Vizesprecher des US-Außenministeriums, Robert Palladino, sagte am Donnerstag, Sullivan habe der deutschen Seite die Sorgen der USA „sehr klar gemacht“. Die USA würden nicht nachlassen in ihren Bemühungen, Adem Y. zur Rechenschaft zu ziehen. Man sei dazu auch in Kontakt mit den türkischen Behörden. Palladino betonte allerdings: „Deutschland bleibt einer unserer engsten Partner.“
Die Staatsanwaltschaft in New York hatte im Mai 2015 Anklage unter anderem wegen Mordes gegen Adem Y. erhoben. Diese Anklage unterlag allerdings bis Dienstag der Geheimhaltung und ist erst seitdem öffentlich. Die US-Justiz wirft Adem Y. unter anderem vor, an einem Selbstmordanschlag beteiligt gewesen zu sein, bei dem am 3. März 2008 in der ostafghanischen Provinz Chost zwei US-Soldaten getötet und elf weitere verletzt wurden. Der Anklageschrift zufolge soll er außerdem im Jahr 2006 im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet an Angriffen gegen US-Truppen beteiligt gewesen sein.
Adem Y. in den USA wegen Mordes angeklagt
Adem Y. soll nach Darstellung der US-Justiz im Jahr 2006 aus Deutschland in die Region gereist sein, um sich dort in einem Trainingscamp der Terrororganisation Islamische Dschihad-Union (IJU) ausbilden zu lassen. Im Jahr 2007 soll er außerdem zwei andere Islamisten aus Deutschland in IJU-Camps gebracht haben – einer davon verübte später den Selbstmordanschlag in Chost.
Die New Yorker Staatsanwaltschaft klagt Y. unter anderem des Mordes an, was in den USA mit dem Tod oder mit lebenslanger Haft bestraft werden kann. Der Bundesstaat New York hat die Todesstrafe allerdings 2007 abgeschafft. Auch der UN-Sicherheitsrat führt Adem Y. wegen dessen Verbindungen zur IJU seit 2008 auf der Terrorliste.
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