: Besser werben für Abtreibung
Demo für die Streichung des §291a geplant
Dem bundesweiten Aktionstag gegen das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche haben sich Gruppen in mehreren norddeutschen Großstädten angeschlossen. Sie wollen am Samstag in ihren Städten – darunter Bremen, Verden, Hamburg, Kiel und Oldenburg – für körperliche und sexuelle Selbstbestimmung demonstrieren.
Ihre Forderung ist, dass der Paragraf 219a aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird. Er verbietet Ärzt*innen de facto, sachlich darüber zu informieren, wenn sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Das bedeutet, dass ungewollt Schwangere derzeit nicht nachsehen können, wer in ihrer Region Schwangerschaftsabbrüche vornimmt und welche Methoden er oder sie anwendet. Die Frauen sind davon abhängig, dass ihnen ihre Gynäkolog*innen oder die gesetzlich vorgeschriebenen Berater*innen Adressen weiter geben.
Die rot-schwarze Koalition im Bund will dennoch an dem Paragrafen festhalten – ihn aber so „ergänzen“, dass der Informationsfluss verbessert wird. Ende Januar, so hatte es vergangene Woche ein Sprecher der Justizministerin der taz gesagt, will die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, der das genaue Prozedere regelt. Denn vieles ist noch unklar.
Mitte Dezember hatte die Koalition lediglich ein sogenanntes Eckpunktepapier zu dem Thema vorgestellt – ausgearbeitet von je zwei SPD- und zwei CDU-geführten Ministerien. Danach sollen die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung künftig ungewollt Schwangeren, die sich für einen Abbruch entschieden haben, Kontaktinformationen zur Verfügung stellen, wenn die betreffenden Ärzt*innen und Krankenhäuser dem zugestimmt haben. Zudem wolle man „rechtlich ausformulieren, dass und wie Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser über die Tatsache informieren können, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen“, und auf Informationen etwa staatlicher Stellen hinweisen dürfen.
Besonders wütend macht die Gegner*innen dieses Kompromisses zwischen CDU und SPD, dass die „seelischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen“ erforscht werden sollen. „Dabei ist das hier postulierte ‚Post-Abortion-Syndrom‘, also ein erhöhtes Risiko einer psychischen Störung als Folge eines Schwangerschaftsabbruchs, ein wissenschaftlich längst widerlegter Mythos, mit dem radikale Abtreibungsgegner immerfort Ängste schüren“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung, das zu dem Aktionstag aufruft. Eiken Bruhn
Infos zu den Demos unter www.sexuelle-selbstbestimmung.de
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