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Freispruch für Türsteher

Ein Prozess am Amtsgericht wegen schwerer Körperverletzung endet mangels Beweisen

Von Moritz Warnecke

Am Ende herrschte Einigkeit im Amtsgerichtssaal 150: Der 29-jährige Türsteher Rexhep S., dem schwere Körperverletzung vorgeworfen worden war, wurde am Montag freigesprochen. Die Schilderungen des Geschädigten und seiner Freundin wiesen zu große Widersprüche auf, auch Videoaufzeichnungen aus der Nacht und ein angefertigtes Materialabgleichsgutachten konnten den Tatvorwurf nicht bestätigen.

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, am 23. 12. 2017 einen am Boden liegenden Stubo-Gast gegen den Hinterkopf getreten zu haben. Der 28-Jährige verlor bei der Attacke einen Teil seines linken Schneidezahns. Zuvor war er von mehreren Türstehern zu Boden gebracht und von Rexhep Z. mit Handschellen fixiert worden: Er hatte in der Disko eine Reinigungskraft gegen ein Waschbecken geschubst. Dafür bekam er bereits vor dem Prozess einen Strafbefehl über 400 Euro.

Den Diskobesucher zu fesseln, habe man wegen dessen großer Aggressivität und der Abwesenheit von Polizei beschlossen, erläuterte der Angeklagte das Vorgehen der Türsteher. Einen Tritt gegen den Hinterkopf habe es nicht gegeben.

Seine Aggressivität räumte der Geschädigte ein, nicht jedoch, dass er selbst gewalttätig geworden sei. Nach seinem Streit mit der Reinigungskraft sei er vielmehr „unsanft“ von Türstehern aus der Disko geleitet worden. Dort sei die Situation dann eskaliert. Letztlich reichten die Aussagen des 28-Jährigen und seiner Freundin nicht aus, um den Angeklagten ausreichend zu belasten. Es fanden sich zu viele Widersprüche in ihren Aussagen zum Tathergang und bei der Tätererkennung. Zudem führte ein Materialabgleich mit den Schuhen des Angeklagten und den Verletzungen des Geschädigten zu keinen weiteren Erkenntnissen. Dass der Geschädigte in dieser Nacht einen Teil eines Zahns verlor, zweifelte das Gericht jedoch nicht an.

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