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Härtefallfonds für Ost-RentnerInnen

Eine SPD-Idee für mehr Rentengerechtigkeit aus dem Bundestagswahlkampf wird von der Groko nur zögerlich angegangen. Das erste Treffen fand erst jetzt statt, ein zweites soll im Februar 2019 folgen

2017 hatten SPD-Vertreter von einer Milliarde Euro für den Gerechtigkeits-fonds gesprochen

VonMichael Bartsch, Dresden

Wer durch das Rentenüberleitungsgesetz bei der deutschen Wiedervereinigung benachteiligt oder vergessen wurde, kann zumindest auf einen bescheidenen Ausgleich hoffen – vorausgesetzt, er lebt noch. Am Dienstag vor Weihnachten trafen sich erstmals Vertreter des Bundesarbeits- und Sozialministeriums und der Bundesländer, um über einen sogenannten Härtefallfonds zu beraten. Nach Angaben einer Sprecherin des Bundesministeriums waren Staatssekretäre und die Staatskanzleichefs zugegen. Einen „Beitrag zur Anerkennung ostdeutscher Lebensleistungen“ nannte die SPD-Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe den Fonds und zeigte sich von dessen kommender Einrichtung überzeugt.

So verlangt es auch ein kleiner Satz im Rentenkapitel des Groko-Vertrages. Geprüft werden soll eine Fondslösung sogar für benachteiligte Spätaussiedler und jüdische Kontingentflüchtlinge. Der Satz im Koalitionsvertrag ist übrig geblieben von der großen Wiederentdeckung der verletzten ostdeutschen Seele durch die SPD 2017. Es ging um die nach DDR-Recht geschiedenen Frauen, die bei der Rentenberechnung nicht in den Genuss des westüblichen Versorgungsausgleichs kommen, um Reichsbahner, um Beschäftigte in der Kohleveredlung, gar um Professoren.

Vor allem die ostdeutschen SPD-Genossen reisten damals durchs Land und hörten Menschen zu, deren Biografien durch massenhafte Betriebsschließungen Brüche aufweisen oder die um in der DDR erworbene Rentenansprüche betrogen wurden. Sachsens Gleichstellungsministerin Petra Köpping hat inzwischen ein Buch darüber geschrieben. Die Fälle sind in der Regel ausgeurteilt, bei den geschiedenen Frauen sogar durch das Bundesverfassungsgericht. Da rechtlich keine Ausgleichsmöglichkeiten bestehen, schaffte es die Idee eines „Gerechtigkeitsfonds“ bis ins SPD-Bundestagswahlprogramm. Viele Wählerstimmen brachte das Vorhaben nicht, wurde aber bei der Groko-Neuauflage berücksichtigt.

Doch die Ausgestaltung eines solchen symbolischen Härtefallfonds wird eine Fülle von Problemen bringen. Von „anspruchsvollen und schwierigen Fragestellungen“ redet auch die Sprecherin des Bundessozialministeriums nach dem ersten Treffen. Entsprechend gering ist die Auskunftsfreude angefragter Beteiligter.

Einfache Rechenbeispiele lassen die Tragweite erahnen. Im Sommer 2017 hatten SPD-Vertreter unter der Hand von einer Milliarde Euro Wunschausstattung für den Gerechtigkeitsfonds gesprochen. Allein die Zahl der verbliebenen möglicherweise anspruchsberechtigten Frauen aus der DDR wird auf 300.000 geschätzt. Sie leben zum Teil unter der Grundsicherungsgrenze, weil ihnen im Vergleich mit Westfrauen mehrere Hundert Euro Rente monatlich fehlen. Da bedeutet eine Einmalzahlung von rund 3.000 Euro nicht mehr als ein Schmerzensgeld.

Auf diese mögliche Überforderung eines Härtefallfonds hatte im Spätsommer intern bereits Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer hingewiesen. Auch der bürokratische Aufwand ist nicht zu unterschätzen, wenn jeder Einzelfall auf tatsächliche „Härte“ überprüft werden müsste. Sachsens Gleichstellungsministerin Petra Köpping hat bereits auf die 17 infrage kommenden Berufsgruppen verwiesen. Ende Februar 2019 soll auf Fachebene das nächste Arbeitstreffen stattfinden. Im März will dann Bundesarbeitsminister Hubertus Heil als Gast des DGB nach Sachsen kommen und sich Bürgerfragen stellen.

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