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Spekulanten ausgebremst

Erstmals nutzt Hamburg ihr Vorkaufsrecht auf Immobilen, um Mieter in St. Pauli vor Verdrängung zu schützen

In Hamburg gibt es elf Gebiete mit insgesamt rund 188.000 Bewohnern, für die die Soziale Erhaltungssatzung greift

Von Marco Carini

Zum Schutz von MieterInnen vor Verdrängung aus ihren Wohnungen auf St. Pauli hat die Stadt Hamburg erstmals ihr Immobilien-Vorkaufsrecht wahrgenommen. Dadurch werde der Verkauf eines Altbaus mit 32 Wohneinheiten in der Hein-Hoyer-Straße an einen privaten Investor verhindert, teilten Finanz- und Stadtentwicklungsbehörde am Mittwoch gemeinsam mit.

Zuvor seien Versuche des Bezirksamtes Mitte, den potenziellen Käufer des Grundstücks zur Einhaltung der dort geltenden Sozialen Erhaltungsverordnung zu verpflichten, erfolglos geblieben. Diese Satzung gibt der Stadt auch das Vorkaufsrecht. Zum Kaufpreis wurden keine Angaben gemacht.

In Hamburg gibt es elf Gebiete mit insgesamt rund 188.000 Bewohnern, für die die Soziale Erhaltungsverordnung greift. Ihr Ziel ist es, die Wohnbevölkerung vor Verdrängung durch Luxusmodernisierungen und durch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu schützen. Bei jedem Gebäudeverkauf wird untersucht, ob spekulative Absichten eines neuen Eigentümers die Ziele der Verordnung gefährden.

Die Stadt werde das erworbene Grundstück entsprechend den Zielen der Verordnung bewirtschaften, kündigte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) an. Gerade in stark nachgefragten Quartieren wie in St. Pauli bestehe nach wie vor ein hoher Aufwertungs- und Verdrängungsdruck, erläuterte Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD) das Vorgehen.

Die rot-grünen Regierungsfraktionen im Bezirk Mitte, begrüßten den Vorkauf und reklamierten ihn als Erfolg ihrer Politik. Und auch der Mieterverein zu Hamburg sieht durch den Schritt „ein klares Zeichen gesetzt“, gegen „Spekulanten und renditeorientierte Wohnungsunternehmen“.

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