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FDP klagt gegen Staatstrojaner

Partei hat Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt

Die FDP hat eine Verfassungsbeschwerde gegen den sogenannten Staatstrojaner eingelegt. Der Einsatz solcher Spähsoftware auf Computern oder Smartphones greife in „unverhältnismäßiger Art und Weise“ in den „empfindlichen Bereich der digitalen Privatsphäre“ ein, sagte FDP-Parlamentsgeschäftsführer Marco Buschmann am Montag. Buschmann zeigte sich überzeugt vom Erfolg der Klage: Die große Koalition überschreite mit dem Staatstrojaner „bewusst“ die Grenzen der Rechtsprechung.

Mithilfe dieser Spähsoftware können Ermittler etwa die Kommunikation in Messengerdiensten überwachen. Die Ermittlungsbehörden verteidigen den Einsatz dieser Technik als notwendiges Mittel, um im Zeitalter verschlüsselter Onlinekommunikation gegen Verdächtige ermitteln zu können. Kürzlich reichten bereits mehrere Kläger um den Datenschutzverein Digitalcourage eine Verfassungsbeschwerde ein, die Gesellschaft für Freiheitsrechte will am Freitag eine entsprechende Initiative präsentieren.

Bei der Vorstellung der FDP-Klage in Berlin nannte der Verfahrensbevollmächtigte Nikolaos Gazeas die Onlinedurchsuchung den „schwersten Eingriff“ in die Rechte der Bürger, den die Strafprozessordnung vorsehe. Der Staatstrojaner ermögliche es den Ermittlern nicht nur, die Daten auf einem Rechner zu durchforsten, sagte der Anwalt. Er erlaube auch eine Überwachung in Echtzeit, als ob ein Ermittler beständig einen Blick über die Schulter auf den Rechner werfe – und beispielsweise auch verworfene Passagen einer E-Mail lesen könne. Die Onlinedurchsuchung sei somit die einzige Maßnahme in der Strafprozessordnung, „die es sogar erlaubt, dem Menschen beim Denken zuzuschauen“. (afp)

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