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Nach Tunesien abgeschobener IslamistRückholfrist von Sami A. läuft ab

Der Ausländerbehörde Bochum drohen 10.000 Euro Strafe. Nach tunesischen Angaben ist noch kein Ersuchen auf Rücküberstellung eingegangen.

Sami A. wurde vom Flughafen Düsseldorf abgeschoben. Der Ausländerbehörde Bochum droht jetzt eine Strafe Foto: dpa

Am Dienstag läuft eine Frist ab, die das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen der Ausländerbehörde Bochum gesetzt hat. Wenn die Behörde den abgeschobenen Islamisten Sami A. bis dahin nicht aus Tunesien zurückholt, muss sie 10.000 Euro Zwangsgeld bezahlen. Die Lage ist allerdings komplex.

Zur Erinnerung: Am 12. Juli entschied das VG Gelsenkirchen, dass Sami A. nicht nach Tunesien abgeschoben werden darf. Tunesien habe keine diplomatische Zusicherung abgegeben, dass A. menschenwürdig behandelt wird. Dieser Beschluss wurde allerdings erst am nächsten Morgen zugestellt, als Sami A. schon im Flieger saß.

Die Gelsenkirchener Richter fühlten sich von den Behörden getäuscht, weil ihnen trotz Nachfrage die unmittelbar bevorstehende Abschiebung verheimlicht worden war. Noch am gleichen Tag beschlossen sie, dass Sami A. wegen der groben Rechtsfehler unverzüglich nach Deutschland zurückzuholen ist.

Elf Tage später, am 24. Juli, stellte das VG fest, dass die Ausländerbehörde „in den zurückliegenden 10 Tagen nach eigenen Angaben nichts Substantielles unternommen hat“, um eine Rückführung des abgeschobenen Tunesiers nach Deutschland zu bewirken. Deshalb wurde das Zwangsgeld angedroht. Gegen diesen Beschluss sind noch Rechtsmittel zum Oberverwaltungsgericht Münster möglich.

Gegen den Rückholbeschluss vom 13. Juli hatte die Stadt Bochum bereits Beschwerde zum OVG Münster eingelegt, diese zunächst aber nicht begründet. Das VG Gelsenkirchen weist darauf hin, dass sein Rückholbeschluss vom 13. Juli umzusetzen ist, solange er nicht aufgehoben wurde.

Sami A. wurde bereits aus Haft entlassen

Die Behörde könnte sich zwar darauf berufen, es sei objektiv „unmöglich“, Sami A. nach Deutschland zurückzuholen, weil Tunesien ihn nicht ausreisen lässt. Dieses Argument will das VG Gelsenkirchen aber nicht gelten lassen, solange die Behörde gar keine „tauglichen Schritte“ unternommen hat. Tatsächlich ist nach tunesischen Angaben noch kein deutsches Ersuchen auf Rücküberstellung eingegangen. Am Freitag wurde A. in Tunesien sogar aus dem Gewahrsam entlassen.

Dass Sami A. tunesischer Staatsbürger ist, würde nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa eine Auslieferung nicht blockieren, wenn es in Deutschland Terrorvorwürfe gibt. Allerdings ist A. in Deutschland nur als „Gefährder“ eingestuft, dem ein Anschlag zugetraut wird. Strafrechtliche Ermittlungen gegen A. gibt es derzeit aber nicht.

Die einfachste Lösung wäre, wenn Tunesien eine diplomatische Zusicherung abgibt, dass Sami A. menschenwürdig behandelt werde. Dann wäre wohl die Rechtswidrigkeit der Abschiebung geheilt und die Rückholung nach Deutschland nicht mehr erforderlich.

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24 Kommentare

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  • "Rückholfrist von Sami A. läuft ab". Gut so! Soll die Frist ablaufen, er bleibt in Tunesien. Seine Frau und die Kinder wären über eine Rückkehr auch nicht begeistert! Über diesen Aspekt findet man kaum etwas in den Medien, leider auch nicht in der taz! Eine verpasste Rückholfrist wäre auch gut für die Frau und die Kinder, an die niemand zu denken scheint. Prima, wenn er in Tunesien bleibt.

    • @Wilfried Bergmann:

      Jetzt verstehe ich, was Sie meinen. Ich gehe davon aus, dass von ihm hier die Rede ist:

      www.derwesten.de/s...t-id212610265.html

      Eigentlich schlimm, dass unsere Justiz so jemanden schützen muss....

      • @Nicky Arnstein:

        Das ist ein anderer sami, ist ziemlich klar, denn unser sami ist seit 1997 da und nicht seit 2015.

    • @Wilfried Bergmann:

      Was ist denn mit seiner Frau und den Kindern? Wieso wären sie nicht über eine Rückkehr begeistert?

      • @Nicky Arnstein:

        Seine Frau hat ihn vor die Tür gesetzt, die mag den nicht mehr...

      • @Nicky Arnstein:

        Sie meinen nicht das die Familie freier ohne einen islamistischen Extremisten lebt?

  • "Wenn die Behörde den abgeschobenen Islamisten Sami A. bis dahin nicht aus Tunesien zurückholt, muss sie 10.000 Euro Zwangsgeld bezahlen. "



    Seine Abschiebung kostete 35.000 Euro. Und die Rückholung?



    Nehmt´s als Deal, zahlt und lasst Sami A. in Tunesien.

  • Ja wie? "Nicht verzagen.



    Lowie fragen*¿* - Ok. short cut.

    "Die Entscheidung find ich jetzt aber ungerecht!"



    "Gerechtigkeit? Hier kriegense 'n Urteil!"

    Dieser flapsige Juristenwitz - sagt's.



    Rechtsprechung ist Menschenwerk.



    Also fehlsam.

    Die eine eine richtige Entscheidung.



    Ja - das glaubte frauman mal anhand von Gesetzen etc. Nannte sich - verkürzt - Positivismus.

    "Waas - die eine richtige Entscheidung? Was meinen Sie - wie hier im Senat manchmal die Fetzen fliegen!" - mal der ansonsten von mir wenig geschätzte frühere KollegePräsi des Bundesverwaltungsgerichts Herr Sendler.

    Eine von der höheren Instanz aufgehobene Entscheidung wird daher nicht zu "Unrecht".



    Das logischerweise bereits deswegen nicht, weil sie ja gerade aufgehoben - also nicht rechtskräftig - vulgo wirksam wird.

    Die Instanzenzüge der Rechtsprechung sind via Gerichte grundsätzlich dreigliedrig.



    1. & 2. Instanz sind regelmäßig Rechts-&!Tatsacheninstanz!



    kurz - befindet das 'Obergericht' die mit der Berufung/Beschwerde angegangene 1.instanzliche Entscheidung für nicht rechtmäßig.



    Hebt sie diese auf. Ihre Entscheidung tritt - so Sie rechtskräftig wird an die Stelle.

    3. = Revisionsinstanz ist reine Rechtsinstanz. Entscheidet aufgrund der/des festgestellten Tatsachen/Tatbestandes über die rechtlichen Teil der angegriffenen Entscheidung.



    Ist die Sache nach seiner Sicht nicht ausreichend aufgeklärt etc



    Gibt sie die Sache zurück zur erweiterten Tatsachenermittlung & erneuten Entscheidung - ggfls unter Beachtung ihrer abweichenden Rechtsauffassung.



    &



    Grds. Art. 92



    Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.



    Den Richtern - & nicht den Gerichten.

    & Däh!



    Zur richterlichen Unabhängigkeit!



    Verweis ich in aller Bescheidenheit auf - auch klar Fischer im Recht!;)

    ff Rest

    • @Lowandorder:

      ff the best of the rest ---

      www.zeit.de/gesell...r-im-recht/seite-6

      u.a. mit der schönen Sentenz



      "…Unabhängigkeit bedeutet nicht: Narrenfreiheit, Willkürtoleranz oder Privat-Gerechtigkeit. Sie ist auch kein individuelles Grundrecht des Richters, sondern eine Pflicht, der er zu genügen hat und für die er sich notfalls gegen Druck zur Wehr setzen muss. Im Gang der Routinen und Tagesgeschäfte erscheinen Richter, die unter Berufung auf diese Pflicht weniger gut nach dem allgemeinen Standard "funktionieren" als andere, oft als "sperrig". Sie werden leicht verdächtigt, "Sand im Getriebe" zu sein oder "querulatorischen" Neigungen und eigensüchtigen Umtrieben zu frönen. Selbst wenn das im Einzelfall zuträfe, wäre es allerdings nicht verwunderlich und änderte am Grundsatz gar nichts: Es sind immer die quer liegenden Reiskörner, die als sperrig auffallen – welche sonst? Die Qualität eines Systems zeigt sich daran, wie es mit Ausnahmen umgeht.



      Wenn einer sich querstellt, wird er früher oder später auch immer bei den Kollegen anstoßen. Denn das bürokratische System ist seiner Natur nach darauf ausgerichtet, Gleichförmigkeit zu produzieren, und es wehrt sich mit aller Macht dagegen, einzelnen "Schwierigen" nachzugeben. In den Augen der Mehrheit erscheint der Außenseiter in einem bürokratischen System regelmäßig als Störenfried, dem, wenn er nicht großes Glück hat, von Faulheit bis Wichtigtuerei alles Böse nachgesagt wird. Dass die Mehrheit immer Unrecht habe, ist gewiss falsch. Dass sie immer Recht habe, ist noch falscher.…"



      usw usf

      Angeraten - Ganz lesen!;)

      Feines Teil. Bedankt.

      &

      Soweit mal …servíce!;)

      • @Lowandorder:

        Däh - staubt's mailtütenfrisch -

        "Gleichrichter







        TF hat`s drauf: "Es sind immer die quer liegenden Reiskörner, die als sperrig auffallen.."







        Nach dem Auffallen kommt das Reinfallen.



        "Her damit! Und in den Trichter..."



        Dann wird der Trichter der Rechtsmühle etwas geschüttelt,



        und schon rutscht es in die "gewünschte" Richtung.







        (Gaaaanz frei nach W.Busch)







        Richter hüten sich, das Recht zu beugen,



        denn verlorene Revisionen sind der Karriere



        nicht förderlich."

        kurz - knurrt da de ol Fahrensmann!

        "Jung - Wenn dat to diin End - diin Kompass wör!



        Op grote Fahrt! Durch Gesetz&Rech'*¿*



        Nu. Liggers. Dann ik schwör - di dess!



        Jau. Büst du'n lausig Richter wess'!

        Nee Jung. Hol wiss. Lott mi an Lann'*!*



        &



        Zum Schluß! - Jau. "Verzehret jii!



        Liggers. Meister Düwels Federvieh!"



        Normal & Wiedermal.



        &



        Tusch - für den Alten aus Wiedensahl!;)

      • @Lowandorder:

        ok - Bindung der Rechtsprechung an



        Recht & Gesetz - Art 20 GG

        Mal Karlsruhe pur

        „Die traditionelle Bindung des Richters an das Gesetz, ein tragender Bestandteil des Gewaltentrennungsgrundsatzes und damit der Rechtsstaatlichkeit, ist im Grundgesetz jedenfalls der Formulierung nach dahin abgewandelt, dass die Rechtsprechung an "Gesetz und Recht" gebunden ist (Art. 20 Abs. 3). Damit wird nach allgemeiner Meinung ein enger Gesetzespositivismus abgelehnt. Die Formel hält das Bewusstsein aufrecht, dass sich Gesetz und Recht zwar faktisch im allgemeinen, aber nicht notwendig und immer decken. Das Recht ist nicht mit der Gesamtheit der geschriebenen Gesetze identisch. Gegenüber den positiven Setzungen der Staatsgewalt kann unter Umständen ein Mehr an Recht bestehen, das seine Quelle in der verfassungsmäßigen Rechtsordnung als einem Sinnganzen besitzt und dem geschriebenen Gesetz gegenüber als Korrektiv zu wirken vermag; es zu finden und in Entscheidungen zu verwirklichen, ist Aufgabe der Rechtsprechung. [...]“ (BVerfGE 34, 269 - Soraya).

        jura.urz.uni-heide...iewer.php?fid=5445 Ich

  • Jeder Trickbetrüger wird verfolgt, wenn er erwischt wird, und zwar unter dem Beifall der anständigen Bürger. Wenn aber "die Behörde mit dem Rechtsstaat Fussball spielt" (I love it!), ist das in Ordnung?



    Arnie, Du sprichst mit gespaltener Zunge.

    • @Wuff:

      "Arnie, Du sprichst mit gespaltener Zunge."

      Keine Ahnung, ob "Du" mich meinst. An welcher Stelle habe ich Beifall geklatscht und wieso ist meine Zunge gespalten? Bitte seien Sie sachlich und halten Sie sich an die Netiquette.

  • "Allerdings ist A. in Deutschland nur als „Gefährder“ eingestuft, dem ein Anschlag zugetraut wird. Strafrechtliche Ermittlungen gegen A. gibt es derzeit aber nicht."

    Und daher muss er ja nach Deutschland zurück, um jemanden wie ihm, dem ein Anschlag zugetraut wird, eine Chance dazu zu geben. Ist doch nur fair, oder? Ich lese es und glaube es nicht, was da hinsichtlich Sami A. hier abläuft und frage mich zunehmend, ob dieses Land die Sicherheit seiner Bürger überhaupt noch ernst nimmt. Was ich sehe, ist, dass man sich viel mehr Sorgen macht, ob es jemandem, dem die deutschen Behörden einen Anschlag zutrauten und der seit Jahren auf Kosten der Steuerzahler hier gelebt hat, in seinem Heimatland gut geht. Wundert mich der Rechtsruck in Deutschland? Nein. Er wundert mich nicht. Und er wird noch schlimmer werden.

    • 8G
      83492 (Profil gelöscht)
      @Nicky Arnstein:

      "Ich lese es und glaube es nicht, was da hinsichtlich Sami A. hier abläuft und frage mich zunehmend, ob dieses Land die Sicherheit seiner Bürger überhaupt noch ernst nimmt."

      In diesem Land bestimmt die Justiz die Abläufe der Verfahren. Die ist unabhängig und kommt im Fall Sami wohl zu dem Schluss, dass das Folterrisiko von Sami A. schwerwiegender ist, als dass er sich in Zukunft wie Anis Amri verhalten wird. Es ist also nicht 'das Land' sondern seine unabhängigen Richter und Richterinnen, die ihre Bedenken hinsichtlich der Sicherheit nicht so wichtig nehmen.

      Und wegen der großen Unabhängigkeit und Freiheit, die das Richteramt so mit sich bringt, wird sich daran wahrscheinlich auch in Zukunft nichts ändern. Bleibt abzuwarten, ob solche Beschlüsse das Vertrauen in die Justiz dauerhaft beschädigen (als Beweis des Desinteresses an den Rechten der Bürger) oder stärken (als Beweis der Unabhängigkeit der Justiz) werden.

      • @83492 (Profil gelöscht):

        "Und wegen der großen Unabhängigkeit und Freiheit, die das Richteramt so mit sich bringt..."

        Also Willkür?

        • 8G
          83492 (Profil gelöscht)
          @Nicky Arnstein:

          Ich denke es ist keine Willkür. Es gibt ja noch höhere Instanzen.



          Allerdings hat irgendwann ist auch der Weg durch die Instanzen ein Ende.



          Und bei den höchsten Instanzen ist es dann eine Gruppe die entscheidet.



          Das ist ein Schutz vor Willkür einzelner. Und mir fällt kein besseres Konstrukt ein.

          • @83492 (Profil gelöscht):

            Ich nahm immer an, es gebe klare Gesetze/Richtlinien, an denen sich auch ein Richter halten muss, um zu einer Entscheidung zu kommen. Wenn aber die Entscheidung eines Richters angefochten und von dem nächst höheren Gericht gekippt werden kann, ist das irgendwie komisch. Das bedeutet, dass das, was das Gericht davor entschieden hat, Unrecht war. Oder aber es war Recht und die nächst höhere Instanz trifft eine unrechte Entscheidung.

            • 8G
              83492 (Profil gelöscht)
              @Nicky Arnstein:

              "Ich nahm immer an, es gebe klare Gesetze/Richtlinien, an denen sich auch ein Richter halten muss, um zu einer Entscheidung zu kommen."

              Vorweg: bin kein Jurist, deshalb ist das mein Laienverständnis und vielleicht beliebig falsch.

              Gesetze sind immer in natürlicher Sprache gehalten. Und die hat einen weiten Interpretationsspielraum. Sind z.B. die Voraussetzungen erfüllt, damit §XYZ anwendbar ist? Wie ein Sachverhalt zu beurteilen ist, da können die Ansichten zwischen Personen schon unterschiedlich sein.



              Es ist dann aber immer noch keine Willkür, wenn ein Richter(mw) in seiner Beurteilung nur die für das Gesetz relevanten Tatsachen berücksichtig und nicht ob jemand blaue oder braune Augen hat.

              Ich glaube auch, Sie verwechseln Recht mit Gerechtigkeit. Ich halte die Idee, dass ein Gericht Gerechtigkeit schafft, für eine Illusion. Ein Gericht setzt (seine) Interpretation der geltenden Gesetze durch.

            • @Nicky Arnstein:

              Da habe ich überhaupt keine Schwierigkeiten mit, dass eine andere Instanz noch ein Urteil überprüfen kann. Afaik teilt das höherstehende Gericht dem Gericht, das eigentlich für das Urteil zuständig ist, mit, welchen Fehler es gemacht hat und gibt das Urteil zur Neuverhandlung wieder an das zuständige Gericht zurück. (Mal @LAWANDORDER fragen, der müsste das wissen.) Das ist korrekt und imo auch gerecht, dass man evtl. Fehler noch berichtigen kann.

              Ich verstehe aber auch Ihren Einwand. Der liegt aber an der absolut rechtlich offenbar völlig undefinierten Bezeichnung "Gefährder". Mir persönlich fallen aber auch kaum Kriterien ein, wie man die Gefahr eines einzelnen Menschen, kriminell zu werden, objektiv überprüfen kann.

  • Ja wie? "…damit hat sich Tunesien an die nicht-folter-konvention gehalten und das abschiebehemmnis ist entfallen, oder?" Gemach Gemach!

    Nunja. Wie frauman's nimmt! Newahr.

    Tunesien. Mal zeitweilig eins "meiner" Asylländer. Schwieriges Geläufe - ja.

    Anyway. Hier ist Ihr "Na bitte!" - So was in Richtung des letzten Absatz' von Christian Rath. "…wenn Tunesien eine diplomatische Zusicherung abgibt…Dann wäre wohl die Rechtswidrigkeit der Abschiebung geheilt und die Rückholung nach Deutschland nicht mehr erforderlich."

    Da wird Herr Rath - gell? - sich aber sicher - jedenfalls mittlerweile - Newahr - der Ohrfeige aus Karlsruhe vs dem Asylsenat in Leipzig bewußt sein.



    Dort war - elegant aber deutlich formuliert - solch allgemeinen (sprich nichtssagenden) diplomatischen "Zusagen" negligable eine klare Abfuhr erteilt hat! Remember*¿!* Fein.

    Sondern - es wurden konkrete - rechtlich verbindliche Zusagen der zuständigen Stellen verlangt!



    Nun. Wie auch anders!

    Aber - mit Verlaub - für flapsiges "das wird schon" - ist eben gerade kein Raum!



    Solches verbietet sich schlicht.

    unterm-----nochens -



    Wenn es zutrifft - daß das zuständige Ausl-Amt der Stadt Bochum - bisher keine Rückführungsanträge bei den tunesischen Behörden gestellt hat!



    Zeigt dies wie abgebrüht die Behörde mit dem Rechtsstaat - "Fußball spielt"



    &



    Auf allgemeiner Ebene - wie weit die Verluderung des Rechtsstaats in dieser Republik - über die verbalen "Entgleisungen" (in Wahrheit ja eiskaltes Kalkül) der hinlänglich bekannten Politikaster der Ekelsorte hinaus - auf der Exekutivseite längst vorangeschritten ist!



    Der Zeitpunkt - principiis obsta!



    Wehret den Anfängen - längst over!

    Anders gewendet!



    Wenn es ein Medienaufschrei auslöst!



    Wenn ein Verfassungsrichter völlig zu recht - endlich mal via ihm wie jederfrauman verfassungsverbürgter Meinungsfreiheit - Klartext redet!



    Ja dann. "Ist etwas faul im Staate Schland!" Sorry - Nothing else!



    & That's.



    Plan as plan can be!



    Bitter - aber wahr!

    • @Lowandorder:

      Keine Ahnung was das heißen soll, aber vermutlich haben Sie wie meist gesagt, dass wir eine blöde Meinung\Frage haben....

  • Er wurde entlassen und nicht gefoltert, damit hat sich Tunesien an die nicht-folter-konvention gehalten und das abschiebehemmnis ist entfallen, oder?

    • 9G
      98589 (Profil gelöscht)
      @siri nihil:

      Diese Frage habe ich auch gestellt.



      Bin gespannt auf die Antwort.