Seenotrettung im Mittelmeer: „Lifeline“-Kapitän darf ausreisen
Der Kapitän des auf Malta liegenden Rettungsschiffs „Lifeline“ darf nach Deutschland reisen. Zum nächsten Prozesstag am 30. Juli muss er wieder zurück.
Reisch steht seit 2. Juli vor Gericht. Dem Kapitän aus Landsberg droht im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr. Der Prozess soll Steier zufolge am 30. Juli fortgesetzt werden. Für die Ausreise habe er eine Kaution von 5.000 Euro hinterlegen müssen, hieß es. Nach seiner Rückkehr müsse er sich in Malta bei der Justiz melden und die Flugtickets vorweisen.
Maltesische Justizbehörden hatten am Dienstag das deutsche Rettungsschiff „Lifeline“ durchsucht. Laut Zeitungsberichten ging es bei der Inspektion vor allem um die Daten der an Bord befindlichen Computer. Den Einspruch von Reischs Anwälten, die Durchsuchung sei für die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Registrierung des Schiffs in den Niederlanden nicht relevant, wies das Gericht in Valletta zurück.
Laut maltesischer Schifffahrtsbehörde ist das deutsche Rettungsschiff in den Niederlanden nur über einen Yachtclub angemeldet und damit staatenlos. Ein Schiff, das nicht unter der Flagge eines Staates fahre, darf demnach nicht in internationalen Gewässern fahren. Die „Lifeline“ wurde von den Behörden beschlagnahmt.
Keine sicheren Häfen
Das deutsche Rettungsschiff hatte vor knapp zwei Wochen erst nach mehreren Tagen die Erlaubnis zum Einlaufen in den Hafen von Malta erhalten. Zuvor hatten sich acht EU-Staaten zur Aufnahme der an Bord befindlichen 234, vor der libyschen Küste geretteten Flüchtlinge bereiterklärt. Italien und Malta hatten ihre Häfen im Juni für Rettungsschiffe geschlossen.
Italien will erreichen, dass allein die libysche Küstenwache Flüchtlinge abfängt, die versuchen, von dem nordafrikanischen Land aus Europa zu erreichen. Die libysche Küstenwache bringt von ihr aufgesammelte Flüchtlinge nach Libyen zurück; private Rettungsschiffe haben sie dagegen an die europäische Küste, meistens nach Italien, gefahren.
Die Verantwortlichen für die privaten Rettungsschiffe sagen, Schiffbrüchige müssten nach internationalem Recht in sichere Häfen gebracht werden – und die gebe es im instabilen Libyen nicht.
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